Neuerungen 2020
Neuerungen und wichtigste Änderungen, die am 1.1. 2020 in Kraft treten
Generelle
Lohnerhöhung
Generelle Lohnerhöhung
Alle dem LMV unterstellten Arbeitnehmer haben, sofern sie 6 Monate gearbeitet haben, ab 1. Januar 2020 Anrecht auf eine Erhöhung von
-
CHF 80/Monat
-
CHF 0.45/Stunde
Basislöhne (Art. 41 LMV)
Die Basislöhne, im Allgemeinen als Minimallöhne bezeichnet, werden im gleichen Verhältnis erhöht und betragen:
Klasse |
V |
Q |
A |
B |
C |
Monat |
6’240 |
5’713 |
5’508 |
5’138 |
4’637 |
Stunde |
35.45 |
32.45 |
31.30 |
29.20 |
26.75 |
Achtung :
Bei der Berechnung des ausgeglichenen Lohns muss der Durchschnitt der Pausen berücksichtigt werden. So müssen die Stundenlöhne mit 181 multipliziert werden.
GAV Wallis
Arbeitszeit 2020 und offizielle Schliessung
Die von den Sozialpartnern genehmigte Arbeitszeit sieht die offizielle Schliessung der Baustellen während des Sommers an folgenden Daten vor:
- von Montag 3. August 2020 um 7.00 Uhr
- bis Montag 10. August 2020 um 7.00 Uhr
GAV RETABAT
Der GAV RETABAT, der vom Staatsrat am 9. Oktober 2019 als verbindlich erklärt worden ist, erhöht den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2020 auf 9 %:
-
6.5 % zulasten des Arbeitgebers
-
2.5 % zulasten des Arbeitnehmers
In seiner Verordnung vom 18. Dezember 2019 hat das Bundesgericht den Beschwerden gegen die Allgemeinverbindlichkeit dieses GAV superprovisorisch eine aufschiebende Wirkung zugesprochen. Folglich tritt die vom Staatsrat verordnete Allgemeinverbindlichkeit nicht in Kraft. Die Sozialpartner haben in ihrer Sitzung vom 15. Januar 2020 beschlossen, den Entscheid über die von den Beschwerdeführern geforderte aufschiebende Wirkung abzuwarten, bevor die oben erwähnten Beträge in Kraft gesetzt werden. Die übrigen Bestimmungen, insbesondere die Abschaffung der strikten Rente und der Bonus für den Rentenaufschub, treten hingegen für die Mitglieder des WBV ab sofort in Kraft. Die Nichtmitgliederunternehmen müssen eine Beitrittserklärung zum GAV RETABAT unterzeichnen, um diese anwenden zu können.
Diese Elemente sowie andere Grundsätze sind in unserem jährlichen Rundschreiben vertiefter behandelt.
Die Details der Vereinbarung vom 3.12.2018 auf nationaler Ebene (Vereinbarung über den LMV 2019 sowie die Löhne 2019-2020) stehen bereits auf der Homepage des SBV zur Verfügung http://www.baumeister.ch/de/unternehmensfuehrung/gesamtarbeitsvertraege-gav/landesmantelvertrag-lmv
Ebenfalls zu konsultieren
- Memento Sozialversicherungen verwaltet durch den WBV
- Memento andere Sozialversicherungen