Rechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend Mediensteuer

Update: Rechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend Mediensteuer
Wie mit der Mitgliederinfo vom 5. Februar 2019 mitgeteilt, hat
die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV in diesen Tagen den
zahlungspflichtigen juristischen Per-sonen (Unternehmen, Verbände etc.) die
Rechnung für die Mediensteuer 2019 ver-schickt. Dabei fällt auf, dass nicht nur
die einzelnen Firmen besteuert werden, son-dern insbesondere auch
Arbeitsgemeinschaften (ARGR).
Der Schweizerische Baumeisterverband wehrt sich gegen die Mehrfachbesteuerung
in dieser Gesetzgebung. Neben politischen Vorstössen hat der Rechtsdienst des
SBV sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt.
Für ARGE welche Ihre
Tätigkeit per Ende 2018 abgeschlossen und abgerechnet haben, aber noch im
Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, besteht folgende Möglichkeit: Diese
ARGE können bis am 28. Februar 2019 die rückwirkende Löschung per 31. Dezember
2018 aus dem Mehrwertsteuerregister beantragen. Damit entfällt zumindest für
diese ARGE die Mediensteuer für das Jahr 2019.
Unter folgendem Link können Sie die Löschung der ARGE online
beantragen:
https://newsletter.mailen.ch/t/r-l-jthulrjl-yukltydug-t/
Sollten Sie weitere Fragen zum geltenden Radio- und Fernsehgesetz, insbe-sondere im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften, haben, steht Ihnen der Rechtsdienst gerne zur Verfügung.
Hotline: +41 58 360 76 76
Beratungszeiten:
Montag 14.00 - 16.30
Dienstag 08.30 - 11.30 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 08.30 - 11.30 und 14.00 - 16.30
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Freitag 08.30 - 11:30
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