
Löhne
Lohnerhöhung von 1,5 %, davon
- generell: 1.2 % *
- individuel: 0.3 % der Lohnmasse vom 30. September 2021, an mind. 30 % des Personalbestands überweisen.
Die Basislöhne sind von diesen Lohnerhöhungen nicht betroffen und bleiben auf den 1. Januar 2022 unverändert.
NB. *Nur das dem LMV unterstellte und im September 2021 unter Vertrag stehende Personal, also vom Vorarbeiter bis zum Arbeitnehmer der Klasse C, hat Anspruch auf die allgemeine Lohnerhöhung.*Der Unternehmer kann den individuellen Teil nach seinem Wunsch und gemäss der Leistung der Arbeitnehmer verteilen. Allerdings muss er ihn mindestens 30 % des Personalbestands, welcher dem LMV unterstellt ist, gewähren.
Offizielle Schliessung
Die von den Sozialpartnern genehmigte Arbeitszeit sieht die offizielle Schliessung der Baustellen während des Sommers an folgenden Daten vor:
- von Montag 1. August 2022 um 7.00 Uhr
- bis Montag 8. August 2022 um 7.00 Uhr
Gebirgsbaustellen sind von dieser Vorschrift ausgeschlossen.
Den Katalog der Zonen können Sie hier einsehen.
Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit
Aufteilung der Senkung des Beitragssatzes für den Erwerbsausfall ab dem 1. Januar 2022 Der Satz der Krankenversicherung für Lohnausfall bei einer Karenzzeit von einem Tag konnte um 0.3% gesenkt werden. In Abweichung von Art. 18 GAV kommt diese Senkung der Arbeitgeberseite zugute.
So beträgt die Prämie ab dem 1. Januar 2022 insgesamt 5.1 %, davon
- 3.77 % zulasten der Arbeitgeber
- 1.33 % zulasten der Arbeitnehmer
Diese Elemente sowie andere Grundsätze werden im jährlichen Rundschreiben detailliret wiedergegeben.