Klasse für Fremdsprachige

Ausbildung für fremdsprachige Personen im Bereich der Bauwirtschaft

Dieser Ausbildungsgang wird vom Walliser Baumeisterverband angeboten. Er richtet sich hauptsächlich an fremdsprachige Personen, die an den Berufen der Bauwirtschaft interessiert sind und anschliessend einen in unserem Kanton bestehenden Ausbildungsgang absolvieren möchten. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Die erste Pilotklasse wird im Schuljahr 2024-2025 im Oberwallis eröffnet.

An wen richtet sich diese Ausbildung?

  • Jugendliche in der obligatorischen Schule
  • Jugendliche, die im Ausland eine obligatorische Ausbildung abgeschlossen haben
  • Grenzgänger/innen mit spezifischen Bedürfnissen
  • Erwachsene ohne Ausbildung
  • Erwachsene ohne Sprachkenntnis

Ziele der Ausbildung

  • In Deutsch ein Niveau zwischen A2 (EBA) und B1 (EFZ) erlangen
  • Sich für die Sicherheitsnormen und die Technik im Bereich der Bauwirtschaft sensibilisieren
  • Sich auf einen Ausbildungsgang EFZ, EBA oder gemäss Art. 32 vorbereiten

Zertifizierung

Nach Abschluss des Ausbildungsjahrs erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten ein in Europa anerkanntes Sprachzertifikat für das erreichte Niveau sowie einen Kursausweis.

Arbeitsvertrag und Lohn

Der abgeschlossene Arbeitsvertrag muss gemäss den Vorschriften in Artikel 45 des Landesmantelvertrags für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) und gemäss Artikel 18 des Gesamtarbeitsvertrags des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis (GAV) folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Schriftlicher Vertrag
  2. Dauer höchstens 12 Monate
  3. Anmeldung zur Ausbildung
  4. Angabe des vereinbarten Lohns:
    • Minderjährige (unter 18 Jahren): Mindestlohn von CHF 1200.- monatlich
    • Erwachsene: Mindestlohn innerhalb einer Bandbreite von CHF 1200.- bis CHF 3200.- monatlich, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der betroffenen Person (Unterhaltspflicht, familiäre Situation, Berufspraxis, Alter, Ausbildung)

Achtung: Wenn der Arbeitnehmer nach Ende seines Vertrags keine Ausbildung EBA, EFZ oder eine Ausbildung «Artikel 32» beginnt und der Vertrag verlängert wird, ist der Mindestlohn der Klasse C zu bezahlen.

Die Arbeitsverträge müssen der paritätischen Berufskommission des Bauhauptgewerbes (PBK) zur Genehmigung unterbreitet werden. Sie sind an folgende Adresse zu senden:

Paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes
Rue de l’Avenir 11
1950 Sitten

Schuljahr

Kursbeginn: 16. September 2024
Kursabschluss: 23. Mai 2025

Die Ausbildung für fremdsprachige Personen in der Bauwirtschaft umfasst rund 62 Ausbildungstage.

Kosten der Ausbildung und Zugang

Der Walliser Baumeisterverband und der paritätische Fonds des Bauhauptgewerbes unterstützen die Ausbildung.

Ort der Ausbildung

Berufsfachschule Oberwallis
Gewerbestrasse 2
3930 Visp

Anmeldung

Walliser Baumeisterverband
Bildung
Rue de l’Avenir 11
1950 Sitten

Verantwortliche und Kontakt:

Kilian Lötscher (deutsch)
027 327 32 26

Maribel Fumeaux (französisch)
027 327 32 51
formation@ave-wbv.ch

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