Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit ist eine wahre "Plage", insbesondere im Mikrokosmos des Hoch- und Tiefbaus. Der Walliser Baumeisterverband verurteilt solche Machenschaften lautstark und kämpft ständig um deren Folgen zu mildern.

Was tun bei verdächtigen Aktivitäten?

Die Schwarzarbeit ist ein Übel, das sämtliche Beteiligte des Baugewerbes ohne Unterlass bekämpfen. Die Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten ist eine Bürgerpflicht und sichert schlussendlich Arbeitsplätze, die Arbeitsqualität, die Finanzen der sozialen Einrichtungen sowie das Image des Berufsstandes.

Sie stellen verdächtige Tätigkeiten von Unternehmen oder Privatpersonen fest und/oder sind nicht sicher, ob eine Sonderbewilligung vorliegt? Sie können diese Missbräuche jederzeit auf der Plattform des Staats Wallis melden. Jede Meldung dieser Art wird zu einer Administrativuntersuchung führen.

Eine unverzügliche Meldung ist allerdings von Vorteil, um spätere Anfechtungen zu vermeiden. Hier finden Sie die Adressen und Telefonnummern:

Kantonale Beschäftigungsinspektion
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Sekretariat
Rue des Cèdres 5
1950 Sitten
Tel. 027 606 74 00 (über die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz)
Fax 027 606 74 44 

Pikettdienst
An Samstagen und an arbeitsfreien Tagen können Sie die Mitarbeitenden der kantonalen Beschäftigungsinspektion unter folgenden Nummern erreichen:
Tel. 027 606 74 48 für das Unterwallis
Tel. 027 606 74 49 für das Oberwallis

Neue Tools zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauterem Wettbewerb

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) lanciert in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft neue Informatik-Tools, um den Kampf gegen die Schwarzarbeit und die Verletzung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verstärken.

BKMS Incident Reporting® ist eine Anwendung, die es der Öffentlichkeit ermöglicht, den zuständigen Organen alle sachdienlichen Informationen über mutmasslichen Betrug bei Sozialversicherungen oder Steuern, im Ausländerrecht oder bei der Nichteinhaltung von Gesamtarbeitsverträgen zur Kenntnis zu bringen. Dieses vom Staat gemeinsam mit dem Verband zur Verstärkung der Baustellenkontrollen (VVBK) implementierte System gewährleistet die Anonymität der Personen, die eine Meldung machen. Es ergänzt die telefonische Hotline, die 2018 von der VVBK und der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) eingerichtet wurde. BKMS Incident Reporting® soll die Informationsweitergabe durch Personen erleichtern, die sich aus verschiedenen Gründen nicht trauen würden, über problematische Situationen im Zusammenhang mit den Arbeitsvorschriften zu kommunizieren.

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