Sie muss eine einheitliche und unbefangene Umsetzung der Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge auf dem gesamten Gebiet des Kantons Wallis sicherstellen. Gleichzeitig hat sie auch für die korrekte Anwendung der vertraglichen Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge des Bauhauptgewerbes, die auf kantonaler Ebene gelten, sowie des Landesmantelvertrags für das schweizerische Baugewerbe (LMV) zu sorgen.
Organisation
Die PBK-Wallis, deren höchstes Organ die paritätische Plenarkommission ist, welche aus 12 Mitgliedern besteht, ist in 3 regionale Subkommissionen mit je 2 Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisiert. Ihr Sekretariat befindet sich in Sitten.