Fragen an die Spezialisten

Die Spezialisten des Walliser Baumeisterverbandes geben Ihnen Antworten zu rechtlichen, technischen oder sozialversicherungtechnischen Aspekten.

Schwarzarbeit: ein Missstand, der bekämpft werden muss

Schwarzarbeit ist ein übergeordneter Begriff, der eine Reihe von Verstössen umfasst. Es handelt sich um eine rechtswidrige Tätigkeit, die gegen verschiedene gesetzliche Arbeitsbestimmungen insbesondere in Bezug auf Sozialversicherungen, Steuern und Gesamtarbeitsverträge verstösst.


Für die Kontrollen der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge sind die paritätischen Berufskommissionen zuständig. Sie führen diese Arbeit mit Unterstützung des Verbands zur Verstärkung der Baustellenkontrollen (VVBK) aus, der in die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz integriert ist. Dieser Verband ist von den Unternehmern und den Gewerkschaften mit dem gemeinsamen Ziel des Kampfs gegen die illegale Arbeit, den unlauteren Wettbewerb und das Lohndumping gegründet worden. Er ist an mehreren Fronten tätig, konzentriert sich jedoch vor allem auf die Problematik der Arbeit, die an Samstagen und ausserhalb der normalen Arbeitszeiten der Unternehmen ausgeführt wird.


In diesem Rahmen befassen sich jede Woche 6 Personen mit der Kontrollarbeit. Ausserdem steht an Samstagen und an arbeitsfreien Tagen ein telefonischer Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der entsprechende Meldungen und Informationen entgegennimmt (027 606 74 48 für das französischsprachige Wallis und 027 606 74 49 für das Oberwallis). Eine Meldung kann ebenfalls über die Plattform des Staats Wallis, wenn verdächtige berufliche Aktivitäten festgestellt werden. Jede Meldung dieser Art führt automatisch zu einer Administrativuntersuchung. Gegen die Arbeiter/innen und Auftraggeber/innen können Sanktionen verhängt werden.


Schwarzarbeit in jeder Form ist und bleibt ein Missstand. Sie schadet der Wirtschaft und bedroht unser Sozialsystem. Deshalb muss man sie mit Präventions- und Repressionsmassnahmen vehement bekämpfen. Die zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen diesen Kampf auf breiter Ebene. Nutzen wir diese Mittel!

Gesetzliches Grundpfandrecht: eine neue Rechtsprechung in Bezug auf die Fristen

In seinem Beschluss vom 9. Februar 2021 hat das Bundesgericht ein Urteil aus dem Jahr 2017 bestätigt, bei dem es sich um die Frist zur Einreichung der Klage auf definitive Eintragung des gesetzlichen Grundpfandrechts für Handwerker und Unternehmer handelte. Das oberste Gericht hat bestimmt, dass es sich bei der Frist zur definitiven Eintragung um eine Verfallfrist des materiellen Rechts handelt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung, namentlich betreffend die Aussetzung der Fristen bei Verfahrensferien (Perioden, während denen die Fristen nicht weiterlaufen), gelangen deshalb nicht zur Anwendung. Die Frist zur Einreichung der Klage auf definitive Eintragung ist also eine absolute Frist, die nicht ausgesetzt werden kann.

Vaterschaftsurlaub künftig im LMV 2023-2025 eingetragen

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Vaterschaftsurlaub im LMV unter dem Kapitel Kurzabsenzen eingetragen. Die Bestimmung weicht teilweise vom OR ab, hauptsächlich betreffend den Betrag der Entschädigung und die Unterstellung unter die Soziallasten. Der Vaterschaftsurlaub wird zu 100 % entlöhnt. Der Lohnverlust des Arbeitnehmers von 20 % gemäss EO wird vom Arbeitgeber übernommen. Ausserdem muss die Entschädigung ausdrücklich bei der Ausgleichskasse beantragt werden, bei welcher der Arbeitgeber versichert ist. Die Entschädigung ist sämtlichen Sozialbeiträgen unterstellt.

Aushub und Archäologie: wie reagieren?

Ein Vorarbeiter ruft Sie eines Morgens an und teilt Ihnen mit, dass er bei einem Aushub Knochen und Tongefässe gefunden hat. Wie reagieren? Die Arbeiten weiterführen oder die Behörden benachrichtigen? Konsultieren Sie vorerst das Geoportal des Kantons. um zu erfahren, ob im betreffenden Sektor archäologische Relikte vorhanden sein könnten.

Diese Gebiete sind nämlich gesetzlich geschützt und jedes Bauprojekt muss dem kantonalen Amt für Archäologie zur Stellungnahme unterbreitet werden. Im Zweifelsfall ist dem kantonalen Amt für Archäologie die Entdeckung auf dem entsprechenden Formular zu melden.

In den allermeisten Fällen organisiert das Amt notfallmässige Grabungen, die eine kartografische Erfassung des Standorts ermöglichen und die Baustelle nicht längerfristig beeinflussen. Im gegenteiligen Fall kann das Amt aufgrund einer Meldung oder einer unerwarteten Kontrolle den unverzüglichen Schutz des Standorts anordnen. Wir können Ihnen deshalb nur empfehlen, das Amt zu benachrichtigen, wenn Sie auf einer Baustelle Relikte finden.

Die SUVA-Prämien 2023 weiterhin tief

Die Prävention und die Sicherheitsmassnahmen auf den Baustellen führen zu einem Rückgang der schweren Unfälle. Die Arbeitsplätze werden somit sicherer und die Risiken nehmen ab. Deshalb sind auch weniger Rückstellungen nötig und die finanzielle Situation der SUVA ist besser. Gleichzeitig hat die SUVA aufgrund neuer Vorschriften die Möglichkeit, mehr zurückzuerstatten. 2023 werden die Prämien aufgrund des Finanzüberschusses um 20 % reduziert. Auch andere Überschüsse, wie diejenigen des Kompensationsfonds oder punktuelle Überschüsse, wie 2021 aufgrund der Pandemie, werden regelmässig zurückerstattet.


Allerdings darf nicht vergessen werden, dass diese Rückzahlungen aufgrund einer aussergewöhnlichen Situation erfolgen. Sobald die Überschüsse aufgebraucht sind, wird wieder der Normalzustand anhand des Risikos eintreten.


Im aktuellen Zusammenhang handelt es sich aber trotzdem um eine gute Nachricht für 2023. Profitieren wir also davon!

Wie erfüllt man die Anforderungen der rechtlichen Überwachung

Der WBV stellt seinen Mitgliedern künftig « rechtliche Merkblätter » zur Verfügung, welche die Situationen abdecken, die bei der täglichen Arbeit in den Unternehmen am häufigsten vorkommen. Diese Merkblätter sind so verfasst worden, dass sie allgemeinverständlich sind. Sie sollen dazu beitragen, die meisten üblichen Fragen im Rahmen des Personalmanagements, der Sicherheit sowie der Beziehungen zu Bauherren und Kunden zu beantworten.

Die Mitglieder haben auf der Webseite des WBV freien Zugang zu diesen Merkblättern und können sie kostenlos herunterladen. Nichtmitglieder können diese Merkblätter nur durch das Abschliessen eines Abonnements mit einem jährlichen Pauschalbetrag konsultieren. Mit dem Zugang zu diesen Informationen erfüllen die Mitglieder die Voraussetzungen für die Überwachung der Gesetzgebung, die bei den Zertifizierungen gefordert wird und die vom Qualitätssicherungssystem anerkannt ist.

In diesem Sinn werden unsere Merkblätter anhand von allfälligen gesetzlichen Entwicklungen regelmässig aktualisiert. Auf Anfrage organisiert der WBV bei Bedarf gerne eine individuelle Vertiefung oder spezifische Kurse.

Vertragsrücktritt des Bauherrn vor Abschluss der Arbeiten

Artikel 377 OR ermöglicht dem Bauherrn, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, solange das Werk unvollendet ist, vorausgesetzt, dass er die geleistete Arbeit vergütet und den Unternehmer vollständig entschädigt.

Welches sind die Voraussetzungen für diese Entschädigung ?

Das Werk darf nicht vollendet sein und es ist am Unternehmer nachzuweisen, dass die Ausführung durch den Bauherrn unterbrochen worden ist. Sobald die Vertragsauflösung dem Unternehmer eröffnet worden ist, hat er keine Verpflichtung, aber auch kein Recht mehr, die Ausführungs- oder Reparaturarbeiten am Werk fortzusetzen.

Wie hoch ist der Betrag der « vollen Entschädigung » ?

Er entspricht dem Interesse des Unternehmers für die vollständige Erfüllung des Vertrags, was ebenfalls den entgangenen Gewinn beinhaltet. Zwei Berechnungsmethoden – die Abzugsmethode und die Additionsmethode – sind anerkannt. Achtung ! Die dem Unternehmer bei einer Auflösung des Vertrags geschuldete Entschädigung kann reduziert oder gestrichen werden, wenn der Unternehmer durch sein schuldhaftes Verhalten in bedeutendem Umfang zum Ereignis beigetragen hat, das den Bauherrn dazu veranlasst hat, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Vaterschaftsurlaub – welche Folgen für die Unternehmen ?

Seit dem 1. Januar 2021 können die Väter über zwei Wochen Vaterschaftsurlaub verfügen, den sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gesamthaft oder in Einzeltagen beziehen können.

Um Anspruch auf diesen Vaterschaftsurlaub zu haben, muss der Arbeitnehmer während 9 Monaten vor der Geburt des Kindes obligatorisch bei der AHV versichert gewesen sein. Als Arbeitgeber müssen Sie die Erwerbsausfallentschädigung bei der Ausgleichskasse beantragen, da die Auszahlung nicht automatisch erfolgt. Die Entschädigung wird von der Ausgleichskasse in Form von Taggeldern entweder direkt an den Vater oder an seinen Arbeitgeber ausbezahlt. Der Betrag entspricht 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

Der Vaterschaftsurlaub gilt nicht als eine Periode des Kündigungsschutzes: wenn Sie den Arbeitsvertrag kündigen, wird die Kündigungsfrist um die verbleibende Zahl der Tage des Vaterschaftsurlaubs verlängert.

Wie finde ich meinen zukünftigen Arbeitgeber?

Der Sektor der Bauwirtschaft ist ein sehr interessanter Bereich, der zahlreiche Zukunftsperspektiven bietet. Die Unternehmen sind bestrebt auszubilden und bieten den Jugendlichen gerne einen Ausbildungsplatz an. Der erste Schritt besteht darin, mit einem regionalen Unternehmen Kontakt aufzunehmen und um ein Gespräch zu bitten. Dieses erste Treffen bietet dem Jugendlichen die Gelegenheit, sich konkret und direkt vorzustellen, was per Mail oder mit einem einfachen Anruf schlecht möglich wäre. Das Gespräch sollte möglichst frühzeitig stattfinden, damit ein Praktikum organisiert werden kann.

Mit dem Praktikum im Unternehmen erhalten sowohl der Praktikant als auch der Arbeitgeber viele wertvolle Informationen. Der Jugendliche kann damit auch seine Berufswahl bestätigen und gegenüber einem künftigen Arbeitgeber seine Motivation unter Beweis stellen. Sehr oft führt ein Praktikum zur Unterzeichnung eines Lehrvertrags. Um die Suche zu vereinfachen, bietet die Webseite www.ave-wbv.ch unter der Rubrik Bildung eine spezifische Lehrstellenbörse an. Dort finden Sie ebenfalls sämtliche nützliche Informationen über die Ausbildung und die Karrieremöglichkeiten in der Branche. Stellen Sie dem WBV Ihre Fragen direkt info@ave-wbv.ch und finden Sie alle Antworten auf ave-wbv.ch

Quellensteuer: welche Änderungen im Jahr 2021?

Das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens ist im Dezember 2016 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Wichtigste Neuerungen für die Arbeitgeber

  • Verpflichtung zur Abrechnung beim Kanton, der Anspruch auf die Steuer hat. Im Allgemeinen handelt es sich um den Wohnsitzkanton der Personen, welche der Quellensteuer unterstellt sind, und nicht mehr nur um den Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat
  • Für jeden abgelaufenen Monat Übermittlung des zurückbehaltenen Betrags innerhalb von 30 Tagen
  • Harmonisierte Berechnungsmethoden
  • Streichung des Tarifs D und Schaffung des Tarifs G, anwendbar auf die Ersatzeinkünfte, die dem Steuerpflichtigen direkt von einer Kasse ausbezahlt worden sind
  • Reduktion der Bezugsprovision auf 1 %, oder Streichung dieser Provision bei Verletzung der Verfahrenspflichten

Auf dem Kantonsportal steht die Informatikanwendung ELM-QST für den elektronischen Datenaustausch zur Verfügung. Sie wird die automatische Meldung der Anstellungen und Mutationen des Personals über eine monatliche Abrechnung direkt mit dem richtigen Kanton ermöglichen.

Wie steht es um den Regiesatz?

Unsere Unternehmen sind regelmässig mit Regiearbeiten konfrontiert. Die Berechnung ihrer Entschädigung kann sich als langwierig und kompliziert erweisen [Art. 50 SIA-118]. Der SBV stellt zwar jedes Jahr Berechnungshilfen zur Verfügung, veröffentlicht seit 2015 jedoch keinen jährlichen Regiesatz mehr, obwohl dieses geeignete Instrument nicht nur von den Unternehmen, sondern auch von den Bauherren und von den externen Auftragnehmern anerkannt wird. Aufgrund dieser Beobachtung führt der WBV seit mehreren Monaten Verhandlungen mit dem Kanton Wallis, um einen gemeinsamen Regiesatz für das Jahr 2021 auszuarbeiten. Neben der Festlegung von Berechnungsgrundlagen ist ebenfalls über die Sätze und die Rabatte diskutiert worden, welche für die Winterarbeiten und die dringlichen Arbeiten anzuwenden sind.

Die Integration eines anerkannten Satzes in den öffentlichen und privaten Ausschreibungen ermöglicht nicht nur die Verwendung von überprüften und überprüfbaren Daten, sondern auch eine einheitliche Anwendung in den vertraglichen Beziehungen. Der Abschluss dieser Vereinbarung sollte allen Beteiligten ermöglichen, sich einer objektiven Tarifgrundlage zu bedienen.

Gesundheit und Sicherheit: welche Neuerungen im Jahr 2022?

Am 1. Januar 2022 wird die neue Bauarbeitenverordnung in Kraft treten. Der Text ist vollständig überarbeitet und umgestaltet worden. Es ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Sämtliche Unternehmen, die Bauarbeiten ausführen, sind davon betroffen.

Für die Betreuung bei der Umsetzung dieser wichtigen Änderungen sind im PASEC-Zentrum von Siders spezifische Kurse geschaffen worden. Sie stehen den Fachleuten und Unternehmen bereits jetzt zur Verfügung.

Drei grundlegende Neuerungen sind hervorzuheben:

• Die Einführung der Verpflichtung, mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept die Massnahmen schriftlich zu dokumentieren, die bei der Planung der Arbeiten zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit sowie zur Reduktion des Risikos eines Berufsunfalls getroffen worden sind.

• Spezifische Massnahmen, die bei Arbeiten in der Sonne, bei starker Hitze und Kälte zu treffen sind.

• Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.

Andere Änderungen betreffen die Arbeit auf Leitern, den Schutz gegen Stürze, die Arbeiten in Gräben, usw.

Die wesentlichen Neuerungen werden von der SUVA auf ihrer Website beschrieben und kommentiert.

Wie ist mein Vorsorgeausweis zu lesen?

Die Pandemie, die historisch tiefen Zinssätze, die Umwandlungssätze, die derselben Tendenz folgen, … Heute wird es immer wichtiger, seine Pension finanziell zu planen, wenn man sich zum gegebenen Zeitpunkt genügend hohe Renten sicherstellen will.

Leider beschäftigen sich nur wenige Versicherte mit der Frage der finanziellen Planung, und vor allem geschieht dies im letzten Moment oder zu spät. Deshalb ist es äusserst wichtig, seinen Vorsorgeausweis richtig lesen und verstehen zu können und den Rat von Spezialisten einzuholen.

Es ist nie zu früh, seine eigene Situation zu analysieren oder analysieren zu lassen und die Zweckmässigkeit eines Einkaufs in die Pensionskasse – in einer einzigen Einzahlung oder etappenweise – zu prüfen, um die Altersleistungen zu verbessern. Bei dieser Gelegenheit kann auch die Frage erörtert werden, ob bei der Pensionierung das Kapital oder eine Rente ausbezahlt werden soll.

Der PKBW (Pensionskasse des Baugewerbes) ist es ein Anliegen, auf alle Fragen eine Antwort zu finden. Erläuternde Dokumente in Form eines entsprechenden Datenblatts «Wie ist mein Vorsorgeausweis zu lesen und zu verstehen?» stehen künftig auf unserer Website allen Versicherten zur erfügung.

Wie sieht es mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) und dem Lohnanspruch aus?

Der Gesetzgeber hat, wahrscheinlich unabsichtlich, das Ende der Deckung der Unfallversicherung mit dem Lohnanspruch verknüpft. Dies kann zu problematischen Situationen führen, weil der Lohnanspruch manchmal nicht mehr besteht, obwohl der Arbeitsvertrag noch in Kraft ist.

Zum Beispiel kann ein Arbeitnehmer, der ohne sein Verschulden seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, seinen Lohnanspruch verwirkt haben, obwohl der Arbeitgeber seinen Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt hat. Mit dem Erlöschen des Lohnanspruchs hat der Arbeitnehmer keine Unfalldeckung mehr, ohne dass er sich dessen unbedingt bewusst ist, da sein Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt worden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag auf den Zeitpunkt auflöst, an dem der Leistungsanspruch erlischt.

Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, über eine Spezialvereinbarung die Deckung seiner Unfallversicherung während höchstens sechs Monaten zu verlängern. Diese Möglichkeit muss vom Arbeitgeber, den die Unfallversicherung darüber zu informieren hat, angeboten werden. Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut, kann er für die aus dieser Unterlassung entstehenden Schäden haftbar gemacht werden.

Wie kann ich mit dem BVG Steuern sparen ?

Das Schweizer System der drei Säulen beruht auf einem helvetischen Grundsatz: Solidarität und individuelle Verantwortung.

Im Gegensatz zu den AHV-Leistungen [1. Säule], die gemäss dem Grundsatz der Solidarität finanziert werden, basiert die berufliche Vorsorge BVG [2. Säule] auf einem System der individuellen Kapitalisierung mit dem Ziel, nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Das wichtigste Ziel des Vorsorgeplans der PKBW besteht zwar darin, alle zwingenden Bestimmungen des GAV einzuhalten und bei Invalidität bessere Leistungen auszuzahlen. Die Kasse bietet jedoch auch Optionen an, mit denen höhere Altersleistungen garantiert werden.

Der Abschluss eines Spar-Rahmenplans für alle Mitarbeitenden oder für gewisse Personalkategorien ermöglicht zum Beispiel die Bildung eines zusätzlichen individuellen Kapitals. So erhöhen Sie Ihr Freizügigkeitskapital, mit dem Sie eine allfällige Vorsorgelücke schliessen können. Sie können dieses zusätzliche Kapital aber auch nutzen, um Wohneigentum zu finanzieren oder die Altersrente zu erhöhen.

Und das ist alles steuerfrei. So können Sie Ihr Geld effizienter einsetzen!

Ausserdem sind die Sparzinsen beim BVG höher als bei einem Sparkonto auf der Bank. Innerhalb der letzten 10 Jahre hat die PKBW zum Beispiel viermal einen Zinssatz über dem BVG-Minimum gewährt [3 % im Jahr 2021].

Wie soll ein Praktikant bezahlt werden ?

Die Unternehmen werden regelmässig kontaktiert, um Praktikanten anzustellen, deren Lohn teilweise durch Art. 45 LMV geregelt ist. Mehrere Fälle sind möglich: Studierende, die während der Ferien auf den Baustellen einen Nebenerwerb ausüben; Jugendliche, die das 17. Altersjahr noch nicht erreicht haben; branchenfremde Arbeitnehmende; körperlich und/oder geistig nicht voll leistungsfähige Arbeitnehmende.

In diesen Fällen darf das Praktikum nicht länger als zwei Monate dauern und der Lohn muss sich zwischen dem eines Lernenden und dem der Klasse C befinden. Diese Regelung wird allerdings nicht strikt angewendet. Die paritätische Berufskommission (PBK) verfügt in Ausnahmesituationen über einen Ermessensspielraum. In diesen Fällen ist es wichtig, rechtzeitig mit der PBK Kontakt aufzunehmen, um eine geeignete Lösung zu finden, welche die Interessen der betroffenen Parteien berücksichtigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person wiedereingegliedert werden soll und ihr anschliessend eine Lehrstelle angeboten wird.

Welche Veränderungen gibt es in der Berufsbildung ?

Die Technologie in der Berufsbildung entwickelt sich täglich weiter und E-learning gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der WBV möchte dynamisch bleiben und mit den neuesten Technologien Schritt halten. Daher hat er einen E-Campus eingerichtet, um die Ausbildungsoptionen für Baufachleute zu erleichtern. Die Herausforderung und Chance besteht darin, dass man qualitativ gute Branchenspezifische Aus-und Weiterbildungen anbietet. Bedürfnisorientiert für die Lernenden und Unternehmer offerieren wir Ausbildungen im Format E-learning oder in Kombination von Präsenzunterricht und E-learning an.

Unsere aktuellen Ausbildungen

  • BauAV 2022

Mit der E-learning–Schulung besteht die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter über die Veränderungen der BauAV 2022, mit einer Kursbestätigung, zu schulen.

  • Baumaschinenausbildung Basiskurs M1

Der Baumaschinengrundkurs M1 wird neu mit Selbststudium und Präsenzunterricht durchgeführt, der das theoretische und praktische Lernen verstärkt, die Möglichkeit bietet, Fragen zu stellen und das Sicherheitswissen mit Praxis zu festigen.

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