Ausbildung
Für die allgemeinen Sprengarbeiten muss der Ausweis A, B oder C erworben werden. Zu den Kursen und den Prüfungen wird zugelassen, wer:
- 18 Jahre alt ist;
- eine Zuverlässigkeitsbescheinigung der Polizei seines Wohnortes vorweist, die zur Annahme berechtigt, dass man Gewähr für eine zuverlässige und fachgemässe Verwendung der Sprengmittel bietet.
Für den Ausweis B muss man eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von mindestens 1 Jahr in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft nachweisen, für den Ausweis C eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von 3 Jahren.
Weitere Informationen zur Grundbildung und Voraussetzungen
http://www.baumeister.ch/de/berufsbildung/weiterbildung-kurse/sprengen
Geltungsdauer und Weiterbildung
(Art. 58 OExpl)
Der Ausweis ist unbefristet gültig.
Sind mehr als fünf Jahre verstrichen, seitdem der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin das letzte Mal eine Berechtigung erlangt oder eine ergänzende Schulung absolviert hat, so hat er oder sie vor der nächsten Verwendung von Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen an einer ergänzenden Schulung teilzunehmen.
Kurse und Anmeldung
Weitere Informationen: www.baumeister.ch/de/berufsbildung/weiterbildung-kurse/sprengen
Informationen
(art. 58 OExpl)
Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstrasse 49
Postfach
8042 Zürich
Tél. 058 360 76 00