Kranführer/-in

In der Schweiz sind Kranführer dazu verpflichtet, sich ausbilden zu lassen.Diese Ausbildung ist eidgenössisch geregelt. Krane der Kategorien A und B darf nur führen wer einen Kranführerausweis der SUVA besitz.

Nächste Kurse

KurstypDauerDatum
Grundkurs, Kran A und B, zusammen 3 Tage  
25, 26 und 27. März 2024
26, 27 und 28. August 2024
Wo : Berufsschule in Brig 
Antragsformular  unten

Ziele

Der Kranführerausweis für Kategorie A und B erwerben gemäss Anforderung der Grundkurs und die Prüfung für Kranführer von Bauhauptgewerbe.

Ausbildung

Unsere Organisation stellt die notwendige Infrastruktur für den Grundkurs zur Verfügung. Geeignete Räumlichkeiten für eine breite Palette von Übungen und Situationen, eine hochleistungsfähige Verwaltung und ausreichend qualifizierte Ausbilder.

Theoretische Ausbildung

Der Grundkurs bezweckt die Befähigung der Kranführer zum sicheren Bedienen eines Krans der gewählten Kategorie unter Aufsicht einer geeigneten Person gemäss Ziffer 4.3.

Der erfolgreiche Abschluss des Kurses ist die Voraussetzung zum Lehrfahrausweis für die Übungszeit.

In unserem Ausbildungssystem, erlangen sie die Grundkenntnisse für beide Krankategorien A und B im gleichen Kurs.

Kranführerausweis während der Übungszeit

Der Grundkurs gilt als mit Erfolg absolviert, wenn durch eine Kontrolle fesgestellt wurde, dass der Kandidat die Lernziele erreicht hat. Die Übungszeit von einer Dauer von maximal 10 Monaten soll es dem Kranführerkandidaten ermöglichen, sich vor allem praktisch, aber auch theoretisch auf die Prüfung vorzubereiten.

Wie für den Baumaschinenführer/in, kann der Grundkurs auch ohne Arbeitgeber absolviert werden. Andererseits, zum Zeitpunkt der Erteilung des provisorischen Ausweises, muss der Kandidat einen Arbeitgeber haben, der das Anmeldeformular unterschreiben muss.

Prüfung

Die Prüfung bezweckt, dass nur Personen den Kranführerausweis erlangen, die in der Lage sind, einen Kran der gewählten Kategorie ohne Aufsicht sicher zu bedienen. Die Prüfung hat für alle Kandidaten der gleichen Kategorie (A oder B) das gleiche Niveau.

Der Kandidat hat an der Prüfung unter Beweis zu stellen, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Bedienen von Fahrzeugkranen oder Turmdrehkranen besitzt.

In den Prüfungsreglementen der Ausbildungsstätte werden die Anforderungen detailliert festgelegt, die der Kandidat zu erfüllen hat, um die Prüfung zu bestehen.

Zulassung

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, hat der Kandidat folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Er hat nachzuweisen, dass er den Grundkurs erfolgreich absolviert hat (Erfolgskontrolle).
  • Er hat gemäss Ziffer 3 Richtlinie CFST 6510 zu bestätigen, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, Krane sicher zu bedienen.

Kranführerausweis

Die Ausweise werden auf Antrag der Ausbildungsstätten, die anerkannte Grundkurse und Prüfungen durchführen, von der Suva ausgestellt. Die Suva führt ein Register der ausgestellten Ausweise.

Paritätischer Fonds und Kosten

Die Einschreibegebühren für den Kurs zum Erhalt des provisorischen und definitiven Ausweis sowie für die Prüfungen werden durch das Organisationskomitee festgelegt. Sie finden sie auch auf dem Antragsformular.

Finanzielle Unterstützung

Unterstützung durch den Paritätischen Fonds des Bauhauptgewerbes mit einer Entschädigung von Maximum CHF 300.- (im Verhältnis zu den Anwesenheitstagen am 3 Tägigen Grundkurs) nach dem Absolvieren des Grundkurses und der praktischen Prüfung zumindest in Kategorie A oder B .Nur die Mitarbeiter, die ihren Beitrag beim Paritätischen Fonds des Bauhautgewerbes einzahlen, können Leistungen erhalten. Um Anspruch auf Leistungen des Paritätischen Fonds zu haben, müssen die Beiträge mindestens drei Jahre lang vor der Prüfung und während der Zeit, in der Sie den Kurs besuchen einbezahlt sein.

Antragsformular

Die Anmeldung mit den erforderlichen Dokumenten muss dem Ausbildungszentrum zugeschickt werden. Das Antragsformular muss mit allen verlangten Angaben, die der Wahrheit entschprechen, ausgefüllt werden. Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Überzählige Kandidaten werden zu einem späteren Termin einberufen.

Kontakt

Walliser Baumeisterverband 

Association Valaisanne des Entrepreneurs

Rue de l’Avenir 11
1950 Sitten
Tel. 027 327 32 22
E-Mail: srodigari@ave-wbv.ch

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