Anmeldung e.badges (Unternehmen ohne Badge)

Vorgehensweise für Unternehmen ohne Badge

eBadges – das System zur individuellen Kontrolle von Arbeitern auf Baustellen

Gemäss dem Inkrafttreten der Verordnung über das individuelle Kontrollinstrument (VIKI) wird der eBadges ab dem 1. Juli 2025 für alle Unternehmen, die sich um kantonale öffentliche Aufträge bewerben (zunächst nur freihändiges Verfahren und auf Einladung), obligatorisch sein.

Diese Massnahme ist Teil des Bestrebens, den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb und betrügerische Arbeit zu verstärken. Sie verbessert die Rückverfolgbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsvorschriften und erleichtert gleichzeitig die Kontrollen der zuständigen Behörden.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie ab diesem Datum bei freihändig vergebenen Aufträgen oder Aufträgen im Einladungsverfahren mitbieten wollen, müssen Ihre Arbeitnehmer über einen eBadges verfügen. Dazu müssen Sie den zuständigen Behörden eine Reihe von Daten übermitteln, die bestätigen, dass Sie die spezifischen Gesetzgebungen, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts und der GAV, einhalten

Das Anmeldeverfahren wird über das WBV-Portal abgewickelt, um unnötige Duplizierungen bereits registrierter Daten zu vermeiden.

Was kostet der eBadges?

Für Bestellungen bis zum 31. Dezember 2025 gilt ein Vorzugspreis von CHF 30.00 pro eBadges. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein Preis von CHF 40.00. Er bleibt so lange gültig, wie der Arbeitnehmer in seinem Unternehmen aktiv ist. Eine Gebühr von CHF 15.00/Jahr (CHF 10.00/Jahr für Vorzugstarife) wird für die Betriebskosten des Systems (regelmässige Überprüfung der Richtigkeit der Informationen) berechnet.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Sie können das Produkt eBadges ab dem 1.Juni 2025 über das WBV-Portal bestellen, da die Unternehmen bereits auf der SIAC/ISAB-Plattform gelistet sind.

Es ist auch vorgesehen, dass Sie die vom Staat geforderten Dokumente (Belege, Vollmacht, Selbsterklärung) über das WBV-Portal hochladen können.

Mit Ihrer Zustimmung werden die Daten der Sozialkassen (Einhaltung der Zahlungsfristen) ebenfalls automatisch übermittelt. Daher wird es nicht mehr nötig sein, eine Bescheinigung über die Zahlung der Sozialabgaben anzufordern.

Um den Übergang zu erleichtern und bei der Umsetzung im Juli Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt mit dem Scannen der Passfotos Ihrer Mitarbeiter zu beginnen. Denn bei der Registrierung der eBadges müssen Sie für jeden Arbeitnehmer ein Foto im digitalen Format hochladen. Wenn Sie diesen Schritt vorwegnehmen, wird die Bestellung des Badges bequemer.

Wir empfehlen Ihnen, die Fotos Ihrer Arbeitnehmer so bald wie möglich zu digitalisieren, damit Sie bei der Bestellung der Badges über diese Dateien verfügen und sie unter der AHV-Nummer des Arbeitnehmers speichern können, die die von allen verwendete eindeutige Kennung ist.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Abteilung für Mitgliedschaften des Walliser Baumeisterverbands wenden (cpp-pbk@ave-wbv.ch ; 027 327 32 32).

Der Walliser Baumeisterverband

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