Baumaschinenführer/in

Die Ausbildung zum Baumaschinenführer ist nicht eidgenössisch geregelt. In folgenden Kantonen besteht ein kantonales Reglement/Obligatorium: Genf, Wallis, Neuenburg und Waadt.

Jeder, der im Wallis mit Baumaschinen arbeiten will, unterliegt dem kantonalen Reglement über die Verleihung des Berufsausweises für Baumaschinenführer (d.h. für alle Baumaschinen über 2 Tonnen) muss einen Ausbildungskurs mit Prüfung absolviert werden.

Reportage pour l’AVE autours de la correction de ‘’Rhone 3’’ dans la région de Viège. Des machines creusent le lit du Rhone en hiver afin de canaliser ses crues.

NÄCHSTE KURSE

Grundkurs

  • 3 x Freitag, 1 x Samstag Morgen  
  • Berufsschuhle in Brig, Kettelerstrasse 14
22. März, 5, 12 und 13. April 2024dieser Kurs ist vollständig
14, 21, 28 und 29. Juni 2024Online
13, 20, 27, und 28. September 2024demnächst Online

Ziele

Erlangen des Baumaschinenführerausweises gemäss dem kantonalen Reglement über die Verleihung des Berufsausweises für Baumaschinenführer. Die gesetzlichen Vorschriften für den sicheren Gebrauch von Baumaschinen und -geräten in der Praxis richtig anwenden, um die Gefahren für sich selbst, für andere und für die Umwelt zu verhindern.

Ausbildung

Unsere Organisation kümmert sich um die theoretische Ausbildung und die Prüfungen. Die Praxis wird in der Firma erworben durch die Arbeit mit Baumaschinen. Alle Personen die Baumaschinen fahren möchten, müssen einen provisorischen Ausweis beantragen und einen Grundkurs absolvieren.

Nach absolviertem Grundkurs wird dem Kandidaten, der die Bedingungen nach Art. 3 des Reglements über die Verleihung des Berufsausweises für Baumaschinenführer erfüllt hat, ein provisorischer Ausweis ausgestellt.

Ausweiskatergorien

  • M1: Kleine Arbeitsmaschinen von 2 bis 5t;
  • M2: Raupen- und Pneubagger über 5t; 
  • M3: Raupen- und Pneulader über 5t;
  • M4: Schreitbagger;
  • M5: Belagseinbaumaschinen;
  • M6: Walzen, Verdichtungsgeräte über 5t;
  • M7: Spezialmaschinen (gemäss der von der Kurs- und Prüfungskommission zu erstellenden Liste);

Theoretische Ausbildung

Für alle oben aufgeführten Ausweiskategorien müssen die Kandidaten:

  • einen Grundkurs von viereinhalb Tagen (8 Lektionen pro Tag) besuchen und im Anschluss daran eine theoretische Prüfung ablegen;
  • einen Weiterbildungskurs von acht Tagen (8 Lektionen pro Tag) absolvieren und im Anschluss daran eine theoretische Prüfung ablegen.

Praktische Ausbildung

Der Arbeitgeber ist für die praktische Ausbildung des Arbeitnehmers innerhalb seines Unternehmens verantwortlich und muss zu diesem Zweck über qualifiziertes Personal verfügen.

Das Unternehmen muss über Maschinen in gutem Betriebszustand verfügen, die der Ausweiskategorie entsprechen, für deren Kurse und Prüfungen sich der Arbeitnehmer angemeldet hat.

Aus diesem Grund muss jeder Antrag vom Unternehmen unterzeichnet und validiert werden, das sich verpflichtet, den künftigen Baumaschinenführer in praktischer Arbeit auszubilden.

Praktische Prüfung

Die praktischen Prüfungen werden durch das Kommissionssekretariat unter Beizug auswärtiger Experten, die von der gleichen Kommission ernannt werden. durchgeführt.

Falls die praktische Prüfung nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung innert einem Jahr, ohne dass eine erneute Teilnahme an einem Weiterbildungskurs erforderlich ist, zu absolvieren. Bei einem zweiten erfolglosen Versuch bleibt diese Verpflichtung bestehen.

Definitiver Ausweis Kategorie M1 –M7

Zum Erhalt des definitiven Ausweises muss der Kandidat nach Absolvierung des Grundkurses:

  • einen vier-ein halb tägigen Grundkurs, der mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen wird absolviert haben;
  • einen achttägigen Weiterbildungskurs, der mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen wird absolviert haben;
  • eine praktische Ausbildung gemäss Artikel 6 nachweisen;
  • die praktischen Prüfungen erfolgreich bestanden haben.

Es ist zu beachten, dass für das Erlangen des definitiven Ausweis der Kategorie M1, nur der Grundkurs, dessen praktische Ausbildung und die erfolgreiche absolvierte Prüfung erforderlich sind.

Online-Schulung

Da der WBV seinen Mitgliedern eine qualitativ hochwertige Weiterbildung bieten möchte, stellt er ihnen einen Online-Campus zur Verfügung. Er ermöglicht den Erwerb des Baumaschinenführerausweises nach dem geltenden Reglement entsprechend den kantonalen Anforderungen. Die Ausbildung umfasst eine Reihe von interaktiven Aktivitäten, die online selbstständig durchgeführt werden können. Die Ausbildung wird mit Präsenzschulungen ergänzt, welche mit theoretischen und praktischen Lerninhalten gestärkt werden mit der Möglichkeit Fragen zu stellen und das Sicherheitswissen zu festigen.

Paritätischer Fonds und Kosten

Die Kosten für die Ausbildung zum Maschinisten sind auf dem folgenden detaillierten Dokument aufgeführt.

Finanzielle Unterstützung

Unterstützung durch den paritätischen Fonds des Bauhauptgewerbes mit einer Entschädigung von maximum CHF 1’000.- (im Verhältnis zu den Anwesenheitstagen vom 8 tägigen Grundkurs).

Bedingung: Teilnahme an den Ausbildungskursen und der praktischen Prüfung in mindestens einer Kategorie von M2 bis M7. 

Nur die Mitarbeiter, die ihren Beitrag beim Paritätischen Fonds des Bauhauptgewerbe einzahlen, können Leistungen erhalten. Um Anspruch auf Leistungen des Paritätischen Fonds zu haben, müssen die Beiträge mindestens drei Jahre lang vor der Prüfung und während der Zeit, in der Sie den Kurs besuchen einbezahlt worden sein.

Kontakt

Walliser Baumeisterverband 

Association Valaisanne des Entrepreneurs

Rue de l’Avenir 11
1950 Sitten
Tel. 027 327 32 22
E-Mail: srodigari@ave-wbv.ch

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