Sprengberechtigte/r

Für die breite Öffentlichkeit sind hochexplosive Stoffe zweifelsohne das spektakulärste Manöver im Bereich des Bauwesens. Es erfordert, aufgrund der vielen Gefahren, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen.Der Walliser Baumeisterverband bietet verschiedene Sprengkurse an.Sprengarbeiten stützen sich auf Art. 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 und Art. 62 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000.

AVE AVRIL 2019 (OLIVIER MAIRE)

Ausbildung

Für die allgemeinen Sprengarbeiten muss der Ausweis A, B oder C erworben werden. Zu den Kursen und den Prüfungen wird zugelassen, wer: 

  • 18 Jahre alt ist;
  • eine Zuverlässigkeitsbescheinigung der Polizei seines Wohnortes vorweist, die zur Annahme berechtigt, dass man Gewähr für eine zuverlässige und fachgemässe Verwendung der Sprengmittel bietet.

Für den Ausweis B muss man eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von mindestens 1 Jahr in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft nachweisen, für den Ausweis C eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von 3 Jahren. 

Weitere Informationen zur Grundbildung und Voraussetzungen
http://www.baumeister.ch/de/berufsbildung/weiterbildung-kurse/sprengen

Geltungsdauer und Weiterbildung

(Art. 58 OExpl)

Der Ausweis ist unbefristet gültig. 

Sind mehr als fünf Jahre verstrichen, seitdem der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin das letzte Mal eine Berechtigung erlangt oder eine ergänzende Schulung absolviert hat, so hat er oder sie vor der nächsten Verwendung von Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen an einer ergänzenden Schulung teilzunehmen.

Kurse und Anmeldung

Weitere Informationen: www.baumeister.ch/de/berufsbildung/weiterbildung-kurse/sprengen

Informationen

(art. 58 OExpl)

Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstrasse 49

Postfach
8042 Zürich

Tél. 058 360 76 00

Schweizerischer Baumeisterverband

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