Das vom Schweizer Volk im Juni angenommene Klimagesetz ist der strategische Plan für die Energiewende. Das Gesetz sieht Fördermassnahmen für die Immobilienbranche und das Baugewerbe vor. Es handelt sich insbesondere um ein jährliches Budget des Bundes von 200 Millionen Franken über eine Dauer von zehn Jahren. Damit sollen die Hauseigentümer dazu angeregt werden, die Heizungen mit fossiler Energie (Öl und Gas) sowie die Elektroheizungen zu ersetzen und die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern. Die Bundesverordnung in Bezug auf die Verwendung dieser Gelder muss noch ausgearbeitet werden. Aber die vorgesehenen Fördermassnahmen sind für die Branche vielversprechend.
«Die energetischen Sanierungen sind in der Tat dringlich», betont Line Pillet, Leiterin des Instituts Unternehmertum & Management bei der HES-SO Valais-Wallis und Koordinatorin der Arbeitsgruppe, die unter dem Impuls der Kantonalen Dienststelle für Energie und Wasserkraft (DEWK) mit bauenwallis sowie Kreisen aus Wirtschaft, Immobilien und Politik initiiert wurde, um die Sanierungen im Wallis zu beschleunigen. «Der aktuelle Prozentsatz der Sanierungen liegt unter 1 % und ist zu gering, um die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Deshalb wurde unsere Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Hauptauftrag besteht darin, alle Beteiligten rund um eine gemeinsame Vision für den Kanton zu versammeln und zu vereinen, um die Anliegen der verschiedenen Bereiche zu verstehen. Letztendlich muss die Arbeitsgruppe zudem eine Schnittstelle vorschlagen, die es ermöglicht, die Eigentümer in administrativen, finanziellen und technischen Belangen in Zusammenhang mit der Sanierung ihrer Immobilie zu betreuen. Man muss auch den grossen Eigentümern und den Verwaltern erklären können, dass die Sanierungen notwendig, aber langfristig vor allem auch rentabel sind. In diesem Sinn ist die Annahme des Klimagesetzes ein starkes Zeichen, auch wenn es noch zu früh ist, um seine konkreten Auswirkungen im Detail zu erfassen.»
Line Pillet
Leiterin des Instituts Unternehmertum & Management bei der HES-SO Valais-Wallis
Leitlinie für die Wirtschaft
Für den Chef der Dienststelle für Energie und Wasserkraft, Joël Fournier, bildet dieses neue Gesetz auch einen strategischen Plan mit einem Anreiz für die Unternehmen. «Das Gesetz ist ein klares Signal, das den Unternehmern ermöglicht, mit einer gewissen Sicherheit ihre Geschäfte im Bereich der Energiewende auszubauen.»
In Bezug auf die konkrete Umsetzung des Gesetzes und insbesondere die Nutzung des Gesamtbudgets von zwei Milliarden Franken ist es wahrscheinlich, dass der Ersatz von grossen Heizungsanlagen angestrebt wird. «Im Rahmen des Gebäudeprogramms des Kantons sind bereits Subventionen und Betreuungsmassnahmen umgesetzt. Aber die Unterstützungsgesuche betreffen vor allem die kleinen Anlagen von Privatpersonen. Man kann also davon ausgehen, dass diese neue Unterstützung eher auf die Heizungen mit grosser Leistung ausgerichtet ist.»
Der Gesetzestext schliesst klar auch die Unternehmen ein. Er sieht finanzielle Hilfen für den Einsatz innovativer Technologien und Verfahren vor, die es ermöglichen sollen, die strategischen Pläne umzusetzen, um bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf null zu senken. Dieser Schlüsselaspekt sollte die Energiewende ankurbeln, da er die grössten Energieverbraucher betrifft.
Joël Fournier
Chef der Dienststelle für Energie und Wasserkraft
Und im Wallis
Auf kantonaler Ebene sieht das neue, im Sommer verabschiedete Energiegesetz bedeutende Massnahmen im Bereich der Bauwirtschaft vor. Es handelt sich um Inputs für neue und bestehende Gebäude, mit denen die betroffenen Akteure dazu angeregt werden sollen, die richtige Richtung einzuschlagen.
«Man hört oft sagen, es sei unnötig, in dieser Hinsicht Gesetze zu erlassen, weil die Tendenz zur Nachhaltigkeit klar erkennbar ist», erläutert Joël Fournier. «Aber ohne einen gesetzlichen Rahmen und gewisse Verbote werden die schlechten Gewohnheiten – oder zumindest die nicht nachhaltigen Verfahren – weiterhin bestehen bleiben.»
Insbesondere verbietet das Gesetz in dieser Hinsicht das Heizen neuer Gebäude mit fossilen Energien. Weiter ist vorgesehen, dass die neuen Gebäude eine erneuerbare Stromproduktion von 20W/m2 erreichen müssen. Für ein Haus von 200 m2 entspricht dies auf der Grundlage der aktuellen Leistung dem Betrieb von rund 20 m2 Solarmodulen. «In Bezug auf die Massnahmen zum Erreichen einer gewissen Energiequalität der Gebäude besteht ein gewisser Handlungsspielraum: Reduktion des Energiebedarfs, Optimierung der Heizungsart und Stromproduktion.»
In bestehenden Gebäuden muss bei einem Ersatz der Öl- oder Gasheizung der Anteil an nicht erneuerbaren Energien um 20 % gesenkt werden. Das Gesetz soll im ersten Semester 2024 in Kraft treten.