Vorarbeiter/in mit eidgenössischem Fachausweis

Als Vorarbeiter sind Sie der Dreh- und Angelpunkt jeder Baustelle und tragen ein hohes Mass an Verantwortung. In der Vorarbeiterschule des Walliser Baumeisterverbandes in Zusammenarbeit mit dem Campus Sursee besuchen Sie verteilt auf zwei Jahre kurze Ausbildungsblöcke und können das Gelernte dazwischen direkt in der Praxis umsetzen. Die innovative Verknüpfung von handlungsorientiertem Unterricht und Blended Learning - eine Mischung aus digitalem Lernen und praxisorientierten Aufgaben - bietet Ihnen optimale Voraussetzungen für Ihren Lernerfolg.

AVE AOUT 2019 (OLIVIER MAIRE/ STUDIO54)

Ziele

Der Berufsabschluss des Vorarbeiters (Hochbau/Tiefbau) der neu über eine eidgenössische Berufsprüfung erworben.

In Zusammenarbeit mit dem Campus Sursee werden wir die Vorbereitungskurse auf den Berufsabschluss im Wallis durchführen.

Die Prüfungen zum Berufsabschluss werden jedoch neu seitens SBV, Schweizer Baumeisterverband durch die Prüfungskommission organisiert und zeitgleich in drei Orten durchgeführt. Eine in der Romandie, eine in der Deutschschweiz, eine im Tessin. Die ersten Berufsprüfungen werden im Jahr 2025 stattfinden.

Voraussetzungen / Informationen

Berufsleute mit einem Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Maurer/in oder Strassenbauer oder Bauwerktrenner/in gemäss Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung. 

Interessenten ohne gültiges Fähigkeitszeugnis legen eine Aufnahmeprüfung ab. Diese können allenfalls nach einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die Prüfungskommission des SBV für die Berufsprüfung zugelassen werden. Diese Gleichwertigkeitsprüfung soll vor Schulbeginn abgeklärt werden.

Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs erfolgt über das Antragsformular des WBV. Die nächste Ausbildung Session 2023 -2025 startet bei genügenden Anmeldungen Ende 2023.

Titel / Abschluss

Bauvorarbeiterin / Bauvorarbeiter mit eidgenössischem Fachausweis

Aufnahmeprüfung Bauvorarbeiter/in Hochbau/Tiefbau

Wer kann die Aufnahmeprüfung Bauvorarbeiter/in Hochbau absolvieren, Lernziele, Prüfungsinhalt?

  • Kandidaten, die gemäss Zulassungsbedingungen zur Bauvorarbeiter/in Hochbau / Bauwerktrennen eine Aufnahmeprüfung zu bestehen haben.
  • Eignungsabklärung zur Bauvorarbeiter/in Hochbau / Bauwerktrennen
  • Ausgewählte Themen der Lehrabschlussprüfung

Zulassungsbedingungen Berufsprüfung

Das Prüfungsreglement, welches aktuell noch in der Genehmigungsphase ist, regelt klar die Zulassungsbedingungen. Die Verantwortung für die Erfüllung der Zulassungsbedingungen zur Eidgenössischen Berufsprüfung liegt bei den Kandidaten. 

Grundsätzlich gelten die unter den unten abgebildeten Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung, welche von der Zentralkommission Bauvorarbeiter/Bau-Polier geprüft werden.

Die Zulassung zur Prüfung läuft über die Prüfungskommission gemäss den Zulassungsbedingungen.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/Bauwerktrenner oder aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann;

oder

b) über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Tertiärabschluss oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dessen Erwerb mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann.

Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen entscheidet die Prüfungskommission (ausländische Abschlüsse, altrechtliche Abschlüsse und weitere). Zudem kann die Prüfungskommission Interessierte auffordern, zur Prüfung eines ausländischen Abschlusses eine Einstufungseinschätzung durch das SBFI einzureichen (www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html)

Geforderte Berufserfahrung

  • Die geforderte Berufserfahrung muss zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt sein. Sie muss durch entsprechende Bescheinigungen, die vom entsprechenden Arbeitgeber rechtsgültig unterzeichnet sind, belegt werden.
  • Als Berufserfahrung im Bauhauptgewerbe gilt eine berufliche Tätigkeit in einer Bauunternehmung (Hochbau, Tiefbau, Verkehrswegbau oder Bauwerktrennung, sowie Renovation oder Sanierung).
  • Eine Zusatzlehre im Bauhauptgewerbe wird mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet.
  • Der Besuch von vorbereitenden Kursen wird als Berufserfahrung angerechnet.
  • Grundsätzlich ist die Berufserfahrung in der Schweiz nachzuweisen. Die Prüfungskommission entscheidet über Ausnahmen sowie über die Anrechnung anderer Berufserfahrung.

Auskunft betreffend Zulassung zur Berufsprüfung Vorarbeiters (Hochbau/Tiefbau)  masterplan2030@baumeister.ch

Paritätischer Fonds und Kosten

Dauer/Kosten: ca. 55-57 Tage verteilt in Unterrichtsblöcke und einzelne Tage inkl. 3 Tage Prüfungsvorbereitung    (Änderungen vorbehalten)

Bauvorarbeiter/inHoch-, Tiefbau, BauwerktrennenTotal Kosten   CHF 13’500.- exkl. MwSt  
Basisblock VOS5  TageCHF 1’300.-
VOS 1 AV 1-615 TageCHF 3’300.-
VOS 2 FM /SBV17 TageCHF 3’500.-
VOS 3 FM /SBV17 TageCHF 3’500.-
Prüfungssimulation  3 Tage Voraussetzung sind die VOS ModuleCHF 1’900.-

Unterstützung / Rückvergütung:

  • Kandidaten, welche eine vorbereitende Ausbildung zu einer Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung besuchen, profitieren von der Subjektfinanzierung des Bundes. Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können sie, unabhängig vom Erfolg, durch Einreichen der Zahlungsbestätigung der besuchten Ausbildungen eine teilweise Rückerstattung der Ausbildungsgebühren einfordern (max. 50%).
  • Die Teilnehmenden profitieren nur von der Subjektfinanzierung des Bundes, wenn diese die Rechnung als Privatperson begleichen. Die Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, ihr finanzielles Engagement direkt dem Mitarbeitenden zukommen zu lassen und keine eigenen Zahlungen an die Kursanbieter vorzunehmen.
  • Zusätzlich unterstützt der paritätische Fonds des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis die Teilnehmer welche dem Fonds unterstellt sind mit CHF 60.00/Tag des besuchten Vorbereitungskurses. Voraussetzung dafür: der Kandidat muss mindestens 3 Jahre und während der ganzen Dauer des Kurses in den paritätischen Fonds eingezahlt haben.
  • Kandidaten die nicht dem paritätischen Fonds des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis unterstellt sind wenden sich an Ihren zugeteilten Fonds bezüglich Unterstützung. (z.B. Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende)

Abschlussprüfung

Die Prüfungen zum Berufsabschluss werden jedoch neu seitens SBV, Schweizer Baumeisterverband durch die Prüfungskommission organisiert und zeitgleich in drei Orten durchgeführt. Eine in der Romandie, eine in der Deutschschweiz, eine im Tessin. Die ersten Berufsprüfungen werden im Jahr 2025 stattfinden.

Informationen und Anmeldung  masterplan2030@baumeister.ch

Anmeldeformular

Die Vorbereitungskurse zum eidgenössischen Berufsabschluss des Vorarbeiters (Hochbau/Tiefbau) im Wallis

Wir sind zurzeit daran die Programme und Vorbereitungskurse zusammenzustellen, warten aber noch auf einige Informationen seitens SBV Prüfungsreglement und Wegleitung und den genauen Termin der Berufsprüfungen, damit wir die Planung der Vorbereitungskurse programmieren können. Start bei genügender Anzahl an Teilnehmern wird Ende Jahr 2023 oder Januar 2024 sein.

Welche Lernziele beinhaltet die Ausbildung?

  • Umfassende Förderung der Handlungskompetenzen als Baustellenverantwortliche/r
  • Vorbereitung auf die eidg. Berufsprüfung mit Fachausweis Vorarbeiter (Hochbau/Tiefbau)

Die Anmeldung erfolgt laut Antragsformular.  

  • Der Anmeldung sind beizufügen:

a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis
b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse;
c) Angabe der Prüfungssprache;
d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
e) Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer).

Kontakt

Kilian Lötscher
kloetscher@ave-wbv.ch
Tel.: 027 327 32 26

Stéphanie Shepard
sshepard@ave-wbv.ch
Tél.: 027 327 32 51

Bei Fragen und Informationen wenden sie sich an:

Lötscher Kilian
Walliser Baumeisterverband
kloetscher@ave-wbv.ch
027 327 32 32

Cookie-Einwilligungserklärung
Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise