COVID19 Überbrückungshilfe

Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.

  • Die Kredite können bei der Hausbank beantragt werden. 
  • Sie werden vom Bund abgesichert. 
  • Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.

Antrag stellen

  • Mit diesem Link : https://covid19.easygov.swiss/
  • Detaillierte Informationen Kenntnis nehmen 
  • Kreditvereinbarung resp. -antrag herunterladen und ausfüllen 
  • Elektronisch oder per Briefpost an Bank schicken

Ergänzende Kantonale Unterstützungsmassnahmen 

Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit (KAE), Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.

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