KAE – Wichtige Information !

Wiedereinführung des ordentlichen Voranmeldeverfahrens ab dem 1. September 2021 :

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 spielt die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) eine wichtige Rolle, um die Wirtschaft zu stützen und möglichst viele Arbeitsplätze in den Unternehmen zu erhalten. Der Bundesrat lockerte von Anfang an gewisse Regeln, um den KAE-Zugang zu erleichtern. Dieses vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit endet am 31. August 2021.

Andere Informationen und Links :

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