Aenderungen der Regeln zur Kurzarbeit – KAE

Der Bund hat bestimmte Regeln zur Kurzarbeit (KAE) gelockert. Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Voranmeldefrist rückwirkend zum 1. September 2020, eine Verlängerung der Gültigkeit der Kurzarbeitsbewilligungen von drei auf sechs Monate und die Gewährung von KAE ab dem Schliessungsdatum für Unternehmen, die von einer auferlegten Unterbrechung ihrer Tätigkeit betroffen sind.

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