Ausbildung

Teilweise Wiederaufnahme der Kurse und Prüfungen

Die Situation an der Ausbildungsfront war Gegenstand zahlreicher föderaler und kantonaler Entscheidungen, und nicht wenige zahlreiche Anpassungsmaßnahmen mussten von den in der Berufsausbildung tätigen Partnern sowohl in der Grundbildung als auch in der Weiterbildung entwickelt sowie angepasst werden.

Wir senden Ihnen unten die neuesten Informationen, aktueller Wissensstand, die regelmäßig aktualisiert werden.

Grundbildung

Der Unterricht in den Berufsschulen wird, sofern von der Behörde nicht anders angegeben, am 8. Juni 2020 sowohl im Oberwallis als auch Unterwallis wiederaufgenommen. Informationen werden die Lehrlinge und Betriebe direkt von der zuständigen Behörde, Berufsschule erhalten.

Überbetrieblicher Kurs

Die Überbetrieblichen Kurse werden am 4. Mai 2020 wiederaufgenommen. Die Betroffenen Personen wurden direkt von der verantwortlichen Person der Berufsschule informiert.

Prüfung QV [Qualifikationsverfahren] 2020

In den Qualifikationsbereichen Allgemeinbildung und Berufskunde findet keine Abschlussprüfung statt.

Hingegen wird die praktische Prüfung regulär nach Bildungsverordnung und Bildungsplan durchgeführt.

Maurer EFZ / Baupratiker EBA

Les examens pratiques auront lieu :

  • Prüfungen Maurerlehrhalle Sitten: 
    – 1. Session 08-09-10-12 juin 2020
    – 2. Session  15-16-17-18 juin 2020
    – 3. Session  22-23-24-25 juin 2020
  • Prüfungen Maurerlehrhalle Brig: 
    – 1. Session 02-03-04-05 juin 2020
    – 2. session  08-09-10-12 juin 2020
    – 3. Session  15-16-17-18 juin 2020 

Die Kandidaten werden das Aufgebot wie bis anhin über die Dienststelle für Berufsbildung erhalten.

Strassenbauer EFZ / Strassenbaupratiker EBA

  • Für die Berufe Strassenbauer/in EFZ und Strassenbaupraktiker/in EBA finden keine praktischen Prüfungen statt. Es gelten die Erfahrungsnoten aus den überbetrieblichen Kursen (30%) sowie die Bewertung der praktischen Kompetenzen durch den Lehrbetrieb (70%). Ein entsprechendes Bewertungsraster wird den Lehrbetrieben zugestellt.
  • Für die Berufe Grundbauer/in EFZ und Grundbaupraktiker/in EBA finden die praktischen Prüfungen im normalen Rahmen auf den Baustellen der Lehrbetriebe statt.

Weiterbildung

  • Die Prüfungen der Vorarbeiterschule Unterwallis wurden auf den 28. 29. 30. September 2020 verschoben.
  • Die Baumeisterprüfungen des aktuellen Lehrgangs werden wie gehabt durchgeführt. 

Zentrum PASEC / Baumaschineführer / Kranführer

Sofern keine Massnahmenänderung folgt, wird der Unterricht am 8. Juni 2020 nach einem geänderten Zeitplan und angepassten Programm fortgesetzt. Die betroffenen Kandidaten werden direkt informiert und eingeladen.  


16.03.2020

Alle Ausbildungskurse und Prüfungen werden verschoben.

Im Zusammenhang mit den eidgenössischen und kantonalen Massnahmen im Rahmen der verhängten ausserordentlichen Lage, erlauben wir uns, Ihnen folgende spezifischen Elemente für Ihren Tätigkeitsbereich zu übermitteln:

Lehrbetriebe

  • Die Berufsfachschulen bleiben bis am 30. April 2020 geschlossen. Die Lernenden sind aufgefordert ihre praktische Aktivität in ihren Betrieben normal weiterzuführen.
  • Die Dienststelle für Berufsbildung, in Umsetzung durch die Berufsfachschulen, organisiert heute die Vermittlung der theoretischen Inhalte an die Lernenden mit digitalen Mitteln. In dieser Phase bitten wir Sie, den Lernenden die notwendige Zeit zur Verfügung zu stellen, damit sie die Ihnen übertragenen Aufträge, Aktivitäten und Hausaufgaben ausführen. Der Idealfall wäre, insofern es die Arbeitsplatz- und die Betriebsorganisation der Unternehmung zulässt, dass die Lernenden die Ihnen übertragenen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb ausführen könnten, insbesondere an den für die Vermittlung des Lehrstoffs vorgesehenen Schultagen. Diese Umsetzung würde garantieren, dass die Lernenden den Ihnen übertragenen Schulauftrag erfüllen und gleichzeitig auch wirklich, wie an den Schultagen, den Lehrpersonen während den normalen Schulzeiten zur Verfügung stehen. Falls diese Form der Schularbeit im Betrieb nicht möglich ist, danken wir Ihnen dafür, dass der Schulauftrag zu Hause ausgeführt werden kann.
  • In spezifischen Berufsfeldern, bedingt durch die Bedürfnisse der Bevölkerung (Gesundheit-Soziales, Sicherheit, Verkauf), ist es möglich, dass Lernende aufgefordert werden, in den kommenden zwei Wochen, vollumfänglich den Betrieben zur Verfügung zu stehen. In diesem Fall danken wir Ihnen die Dienststelle für Berufsbildung sofort zu informieren, damit wir auf die schulischen Inhalte und Bedürfnisse in den bevorstehenden Wochen eingehen können.
  • Betreffend Kurzarbeit verweisen wir auf die Weisungen des SECO’s. Diese sehen vor, dass für Lernende keine Kurzarbeit beantragt werden kann, da sie einerseits über einen befristeten Lehrvertrag verfügen und der Ausbildungsaspekt Vorrang hat. Der Lehrvertrag kann somit nicht angepasst werden und der Lehrlingslohn ist geschuldet.

Chefexperten und Experten

  • Sämtliche Qualifikationsverfahren (Theorie und praktische Arbeiten) sind bis am 30. April 2020 aufgehoben. Es können keine Ausnahmen gewährt werden, unabhängig von Form oder Organisation der Prüfung.
  • Mit Bezug auf die kommenden Weisungen und/oder Entscheide der Eidgenossenschaft und des Kantons, werden wir Sie über die weiteren Schritte in Bezug auf das QV 2020 informieren.
  • In Anbetracht der besonderen Lage bitten wir die Chef-Experten, wie auch die Experten, falls notwendig eine gewisse Flexibilität vorzusehen in Bezug auf die zu organisierenden Prüfungen. Es wäre möglich, dass sich die Prüfungen bis Mitte-Juli hinziehen.

Branchenkommissäre und Gemeindekommissionäre

  • Besuche in Lehrbetrieb finden bis am 30. April 2020 keine mehr statt, ab diesem Datum wird die Situation neu eingeschätzt.
  • In dringlichen Fällen, empfehlen wir Ihnen mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmitteln (Telefon, Mail, u.a.) eine Lösung zu suchen. Falls die Situation ein Treffen notwendig macht, so ist dieses an einem Ort abzuhalten, der es Ihnen erlaubt die vom BAG vorgegebenen Massnahmen (Abstand, Anzahl Personen und Dauer) einzuhalten (evtl. isolierter Ort).
  • Um Ihnen Unterstützung in den anstehenden Fällen zu geben und um Sie zu schützen, empfehlen wir Ihnen den direkten Kontakt mit den Inspektoren der Dienststelle zu suchen, welche Ihnen in dringlichen Fällen bei der Triage der Fälle zur Verfügung stehen.
  • Weitere Elemente in Bezug auf die Anwesenheit von Lernenden in den Lehrbetrieben sowie die Qualifikationsverfahren finden Sie in den anderen Kapiteln dieser Mitteilung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser neuen, speziellen Situation. Wir stehen Ihnen zur Verfügung falls Sie weitere, ungeklärte Fragen haben.

Kontaktperson für die DB : Raphaël Crittin – raphael.crittin@admin.vs.ch – 027 606 42 62

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