Bescheinigung über die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge

Nach Inkrafttreten des eBadge am 01.10.2025 werden von der Paritätischen Berufskommission des Hauptsektors Bau (PBK) folgende Bescheinigungen ausgestellt:

Unternehmen, die dem Hauptsektor Bau (LV) unterliegen:
Die Bescheinigungen können entweder auf dem WBV-Portal oder direkt auf ISAB heruntergeladen werden:

Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC

Unternehmen, die nicht dem Bauhauptgewerbe (LV) unterliegen:
Für Unternehmen, die nicht dem Bauhauptgewerbe unterliegen (Unterstellung gemäß LV), kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.

Bestätigungen über die Mitgliedschaft bei den verschiedenen Sozialkassen der Sozialpartner können von diesen auf begründeten Antrag ausgestellt werden.

Fliesenlegerbetriebe: Die Bescheinigungen müssen direkt bei SIAC/ISAB beantragt werden: Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC

Gerüstbauunternehmen: Die Bescheinigungen müssen bei der Paritätischen Berufskommission für das Schweizer Gerüstbaugewerbe beantragt werden: Willkommen | PBK Gerüstbau | Paritätischen Berufskommission für den schweizerischen Gerüstbau (PBK)

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