Unternehmen, die dem Hauptsektor Bau (LV) unterliegen:
Die Bescheinigungen können entweder auf dem WBV-Portal oder direkt auf ISAB heruntergeladen werden:
Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC
Unternehmen, die nicht dem Bauhauptgewerbe (LV) unterliegen:
Für Unternehmen, die nicht dem Bauhauptgewerbe unterliegen (Unterstellung gemäß LV), kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
Bestätigungen über die Mitgliedschaft bei den verschiedenen Sozialkassen der Sozialpartner können von diesen auf begründeten Antrag ausgestellt werden.
Fliesenlegerbetriebe: Die Bescheinigungen müssen direkt bei SIAC/ISAB beantragt werden: Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC
Gerüstbauunternehmen: Die Bescheinigungen müssen bei der Paritätischen Berufskommission für das Schweizer Gerüstbaugewerbe beantragt werden: Willkommen | PBK Gerüstbau | Paritätischen Berufskommission für den schweizerischen Gerüstbau (PBK)