Das eBadges-System wurde gemäss den Artikeln 4a, 4b und 4c des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern und zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (ESG-BGSA) eingeführt. Die Einzelheiten zur Funktionsweise und zum Vergabeverfahren sind in der Verordnung über das individuelle Kontrollmittel (VIKM) geregelt.
Hinweis zum Datenschutz : 20250116-eBadges-Trame-obligation-information_DE.pdf
Rechtliche Grundlagen :
SGS 823.102 – Verordnung über das individuelle Kontrollinstrument – Kanton Wallis – Erlass-Sammlung