Mit dem Inkrafttreten des eBadge am 01.10.2025 werden die von der Paritätischen Berufskommission des Bauhauptgewerbes (PBK) ausgestellten Bescheinigungen die folgenden sein :
Unternehmen, die dem Bauhauptgewerbe (GAV) unterstellt sind :
Die Bescheinigungen können entweder über das WBV-Portal oder direkt über das ISAB heruntergeladen werden (Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC)
Unternehmen, die dem Bauhauptbewerbe (GAV) nicht unterstellt sind :
Für Unternehmen, die nicht dem Bauhauptgewerbe unterstellt sind, kann keine Bescheinigung ausgestellt werden (Unterstellung gemäss dem GAV).
Anschlussbestätigungen an den verschiedenen Sozialkassen der Sozialpartner können auf begründetes Gesuch hin von diesen ausgestellt werden.
- Plattenlegerunternehmungen :
- Die Bestätigungen sind auf ISAB erhältlich (Informationssystem Allianz Bau – ISAB SIAC)
- Gerüstbauunternehmungen :
- Die Bestätigungen müssen bei der Paritätischen Berufskommission für das schweizerische Gerüstbaugewerbe beantragt werden [Willkommen | PBK Gerüstbau | Paritätischen Berufskommission für den schweizerischen Gerüstbau (PBK)]