Ende 2025 haben die nationalen Sozialpartner nach langen Verhandlungen eine Einigung erzielt und die Bedingungen eines neuen nationalen Gesamtarbeitsvertrags für das Bauhauptgewerbe (LMV) vorgelegt.
Dies veranlasste die Walliser Gewerkschaften und Arbeitgeber, vertreten durch den Walliser Baumeisterverband und die Gewerkschaften SCIV, SYNA und UNIA dazu, Gespräche auf kantonaler Ebene aufzunehmen, die in einem konstruktiven Klima stattfanden und auf die Verteidigung einer soliden Sozialpartnerschaft ausgerichtet waren, die auf der Suche nach vernünftigen Lösungen basiert und einen fairen und gleichberechtigten Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie angemessene Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ermöglicht.
Nach zwei Verhandlungssitzungen am 23. Dezember 2025 und 26. Januar 2026 konnten sie eine neue kantonale Vereinbarung abschliessen, die insbesondere Folgendes vorsieht:
- Eine Baustellen- und Pausenentschädigung in Höhe von insgesamt 15 CHF pro Tag und Arbeitnehmer, die schrittweise über drei Jahre eingeführt werden soll [2026: 10 CHF; 2027: 12,50 CHF; 2028: 15 CHF];
- Für Fahrer, Werkstatt- und Lagerpersonal wird diese Entschädigung auf 10 CHF erhöht und ist ab 2026 vollständig zahlbar;
- Auszubildende sind von dieser Regelung ausgenommen, haben jedoch Anspruch auf eine bezahlte Pause.
Die Vereinbarung, deren Gültigkeitsdauer mit 6 Jahren der des LMV entspricht, tritt am 1..Januar 2026 in Kraft.
Darüber hinaus sieht sie die Beibehaltung wichtiger sozialer Errungenschaften vor, wie die Möglichkeit der Anpassung der Arbeitszeit bei Hitzewellen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und eine angemessene Krankenversicherung.
Die Walliser Sozialpartner einigten sich darauf, keine Änderungen an den spezifischen Artikeln des LMV über die Löhne vorzunehmen, die für jedes Jahr der Gültigkeit des Vertrags festgelegte jährliche Steigerungen vorsehen.
Die für beide Vertragsparteien so wichtige Flexibilität der Arbeitszeit wurde auf nationaler Ebene auf der Grundlage des in unserem Kanton bereits geltenden «Walliser Modells» übernommen.
Im Wallis engagieren sich die Sozialpartner seit vielen Jahren gemeinsam für die Verwaltung der Sozialkassen, die besondere Leistungen für die Branche umfassen, für die Verteidigung gemeinsamer Ziele bei der Umsetzung der Gesetzgebung für das öffentliche Beschaffungswesen, im Kampf gegen Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb durch Scheinselbstständige sowie in der Förderung von Berufen und innovativen Projekten zur Bekämpfung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Hitze auf die Beschäftigten der Branche.Diese Vereinbarung ist die Fortsetzung dieses gemeinsamen Engagements im Interesse der Branche, der Unternehmen und der Arbeitnehmer.
Kontakte
Gaëtan Reynard – Präsident WBV : 079 698 85 56
Serge Aymon – Leiter des Bereichs Bauwesen UNIA : 079 347 19 10
Bernard Tissières – Koordinator SCIV : 079 416 22 58
Gianluca Casili -Regionalverantwortlicher Syna, Sektion Oberwallis: 076 521 19 09