Daher ist es ratsam, die Temperaturentwicklung zu beobachten und die bei großer Hitze empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe ermöglicht es den Unternehmen, die Arbeitszeiten anzupassen, indem sie den Arbeitstag von 5:30 Uhr bis maximal 13:30 Uhr verschieben, mit einer einzigen Pause von 30 Minuten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitnehmer vor den heißesten Stunden des Tages zu schützen, und stehen im Einklang mit den Empfehlungen der SUVA und des SECO.
Außerdem ist Folgendes zu beachten :
- den ganzen Tag über regelmässig Flüssigkeit zu sich zu nehmen, ohne auf das Durstgefühl zu warten ;
- häufige Pausen an schattigen oder klimatisierten Orten einzuplanen ;
- die Arbeitszeiten nach Möglichkeit anzupassen (früherer Arbeitsbeginn am Morgen, Verlegung der anstrengendsten Arbeiten auf die kühleren Stunden) ;
- Erfrischungsmittel (Wasser, Sprühnebel, Kühlwesten usw.) bereitzustellen ;
- die Arbeitnehmer vor Sonneneinstrahlung schützen (Kopfbedeckung, geeignete Kleidung, Sonnencreme) ;
- alleinige Arbeit bei grosser Hitze vermeiden ;
- die Mitarbeiter über die Warnzeichen im Zusammenhang mit Hitze (Schwindel, Übelkeit, ungewöhnliche Müdigkeit, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Krämpfe usw.) und über das richtige Verhalten bei Unwohlsein informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites :
- SUVA : https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/schutz-bei-sonne-hitze-ozon/hitze-ozon?lang=de-CH
- SECO : https://arbeitenimsommer.ch/de/
- Amt für öffentliche Gesundheit : https://www.vs.ch/de/web/ssp/gesunder-lebensstil
- Amt für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen :www.vs.ch/spt
- BAG: www.canicule.ch