1. Arbeitskalender 2027 verfügbar
Der Arbeitskalender 2027, der von der Paritätischen Berufskommission (PBK) erstellt wurde, ist ab sofort verfügbar unter: https://www.ave-wbv.ch/de/arbeitgeberverband/gesamtarbeitsvertraege/gesamtarbeitsvertrag-gav-wallis-3473/.
Zur Erinnerung: Die Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu organisieren :
a) Arbeitszeitkalender
- Die jährliche Bruttoarbeitszeit beträgt 2’112 Stunden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Die Unternehmen können ihren eigenen Arbeitszeitkalender erstellen, der der PBK bis Mitte November des Vorjahres vorgelegt werden muss.
- Fehlt ein betrieblicher Arbeitskalender, gilt der von der PBK festgelegte Kalender.
b) Kontinuierliche Arbeitszeitplanung
Die Unternehmen können sich auch für eine konstante Arbeitszeitplanung entscheiden (Art. 27bis LMV).
- Die Arbeitszeit wird gleichmässig verteilt, beispielsweise mit 8,1 Stunden pro Tag, also 40,5 Stunden pro Woche.
- Bis zu fünf Ausgleichstage sind möglich, sofern die Stunden entsprechend auf die übrigen Arbeitstage verteilt werden.
- Dieses Modell beinhaltet die Auszahlung eines konstanten Monatslohns.
- Unternehmen, die sich für eine konstante Planung entscheiden, sind nicht verpflichtet, einen Arbeitsplan bei der PBK einzureichen. Sie müssen der PBK ihre Entscheidung jedoch jedes Jahr bis Mitte November melden.
2. Wegzeit
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Wegzeit, die 60 Minuten pro Tag übersteigt, dem Konto für Überstunden und Minusstunden gutgeschrieben.
Bei einer konstanten Arbeitszeitplanung erhöht sich diese Grenze auf 90 Minuten.
Die ersten 30 Minuten Reisezeit pro Tag bleiben unentschädigt. Die Reisezeit muss weiterhin getrennt von der Arbeitszeit erfasst werden.
3. Erhöhung der Baustellenentschädigung
Die Baustellen- und Pausenentschädigung wird ab dem 1. Januar 2027 von CHF 10.– auf CHF 12.50 pro Tag erhöht.
4. Lohnanpassung
Der neue Landemantelvertrag (LMV 2026–2031) führt einen Mechanismus zur automatischen Lohnanpassung ein, der erstmals am 1. Januar 2027 ohne jährliche Lohnverhandlungen zur Anwendung kommt.
Folgende Anpassungen sind vorgesehen :
Effektive Löhne (Teuerung))
- Obligatorische Erhöhung um CHF 39.– pro Monat für Arbeitnehmer, die monatlich entlohnt werden.
- Obligatorische Erhöhung um CHF 0.20 pro Stunde für Arbeitnehmer, die nach Stunden entlöhnt werden.
- Diese Beträge gelten für alle Lohnklassen und Lohnzonen.
Mindestlöhne
- Erhöhung aller tariflichen Mindestlöhne um 1 %, basierend auf dem Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vom September 2026.
Effektive Löhne – Bau-Kader-Vertrag
- Obligatorische Erhöhung um CHF 53.– pro Monat oder um CHF 0.30 pro Stunde, je nach Entlohnungsart.
- Diese Beträge gelten für alle Lohnzonen.
Die Anpassungen der effektiven Löhne werden auf der Grundlage des individuellen Lohns per 31. Dezember 2026 berechnet.
Den Unternehmen steht es frei, zusätzliche Lohnerhöhungen zu gewähren, insbesondere um der individuellen Leistung, den Verantwortlichkeiten oder der Erfahrung der Mitarbeitenden Rechnung zu tragen.