12.02.2026
Ein neuer kantonaler Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe wurde für eine Dauer von 6 Jahren unterzeichnet
In einem partnerschaftlichen Engagement für die Verteidigung der gemeinsamen Interessen der Branche haben sich die Arbeitgeber und Gewerkschaften des Walliser Baugewerbes auf die Bedingungen eines neuen kantonalen Vertrags geeinigt, der die Einführung einer Baustellen- und Pausenentschädigung sowie wichtige Fortschritte in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vorsieht.