Meinungsduell – Aushubmaterial:und jetzt?

Mathias Delaloye, Präsident der Walliser Landwirtschaftskammer, und Gaëtan Reynard, Präsident des WBV, nehmen eine Standortbestimmung vor und zeichnen Lösungsansätze sowie Zusammenarbeitsmodelle auf.

A m 13. Februar verabschiedete der Grosse Rat in 2. Lesung ein neues kantonales Baugesetz. Dieses sieht zahlreiche willkommene Verfahrenserleichterungen vor, insbesondere in Bezug auf Energieanlagen. Die Parlamentarier führten auch intensive Diskussionen betreffend die Behandlung des Aushubmaterials. Der gesetzliche Rahmen wird nämlich so interpretiert, dass er in der Praxis in Zusammenhang mit der Aufbereitung des ausgehobenen Humus auf kantonaler Ebene einen Spielraum lässt. Dieses Material ist jedoch wertvoll und die Nachfrage ist insbesondere für strukturelle Verbesserungen von Landwirtschaftsboden sehr hoch.

Wie von bauenwallis immer wieder erwähnt, thematisierte der WBV diese absurde Situation. Wegen fehlender Lösungen zur Aufbereitung müssen zahlreiche Unternehmen die saubere Erde [Horizonte A und B] auf Deponien lagern, was dieses Material, aber auch die Deponie selbst unwiderruflich verschmutzt.

Der Vorschlag des Verbands, Abgrabungen bis zu 1,5 m und 5000 m2 einem Meldesystem – mit pedologischer Überwachung – zu unterstellen, wurde von der Verwaltung mengenmässig als zu extrem eingestuft. Auch die Landwirte und die Walliser Landwirtschaftskammer (WLK) stellten den Vorschlag in Frage. Die WLK machte einen nuancierten Vorschlag – siehe Rahmentext –, der vom Parlament angenommen wurde und jetzt im Gesetz verankert ist. Was man als Match «Landwirtschaft – Bauwirtschaft» bezeichnen könnte, führte zu teils ausufernden Diskussionen. Dabei zeigte sich eine gegenseitige grosse Unkenntnis der Rolle der beiden Branchen in Bezug auf die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes.

Zwei Monate nach den Diskussionen nehmen der neue Präsident der WLK und ehemaliger Grossratspräsident, Mathias Delaloye, sowie der Präsident des WBV, Gaëtan Reynard, eine Standortbestimmung vor und zeigen unternehmerische und pragmatische Lösungsansätze auf.

Für Mathias Delaloye berücksichtigt der im Parlament eingereichte Vorschlag der WLK eine grosse Sorge der Landwirte, die in einer Umfrage der WLK von rund 130 Betrieben bestätigt wurde. Es handelt sich um das Einspracherecht, das der Nachbarschaft weiterhin zugestanden werden soll und das in einem Meldeverfahren fehlen würde. Ausserdem bietet die vom WBV vorgeschlagene Tiefe nicht genügend Sicherheit in Bezug auf das potenzielle Phänomen des «Kaltluftsees», das insbesondere von den Winzern gefürchtet wird. Allerdings «müssen für das Aushubmaterial pragmatische Lösungen gefunden werden. Ich kann bestätigen, dass ich keine Kenntnis von Beschwerden von Landwirten gegenüber rücksichtslosen Unternehmern habe. Es ist jedoch klar, dass das Parlament leider einen Rahmen gegenüber respektlosem Vorgehen vorgeben muss. Und es gibt auf beiden Seiten rücksichtsloses Verhalten.»

Gaëtan Reynard präzisiert seinerseits: «Der WBV sucht nach Lösungen, um der Branche eine gute Praxis zu vermitteln. Das neue Gesetz beinhaltet einige Zugeständnisse, aber es ermöglicht nicht, die Problematik in ihrer Gesamtheit zu behandeln. Ich stelle jedoch mit Zufriedenheit fest, dass sich die Politik dieser Thematik angenommen hat.»

Mathias Delaloye betont: «Die Interessen der Landwirtschaft und der Bauwirtschaft ergänzen sich in diesem Dossier. Die professionellen Fähigkeiten unserer Unternehmer und Betriebe müssen dringend anerkannt werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um ihre Fähigkeit, in Bezug auf Produktivität und Rentabilität die besten Lösungen zu finden.»

Beide Präsidenten sind der Ansicht, dass man jetzt vorwärtsgehen muss und der Verwaltung Lösungen vorschlagen sollte, welche die Realität vor Ort und die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion berücksichtigen. So könnte man zum Beispiel provisorische Zonen einrichten, um das saubere Aushubmaterial zu lagern. Mit präzisen Vorschriften müsste der Erhalt der Fruchtbarkeit dieser Erde gesichert werden. Gleichzeitig könnte damit auf kantonaler Ebene der Transportfluss besser verwaltet werden. Mit dem Kompetenzzentrum Boden müsste eine Zusammenarbeit mit einem ständigen Dialog aufgebaut werden, um den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Branchen Rechnung zu tragen.

In Bezug auf die Verfahren sind sich die beiden Ansprechpersonen einig. Die Baubewilligungen für Aufschüttungen und strukturelle Verbesserungen müssen vorerst Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Bauunternehmen, Bodeneigentümer und Landwirt bilden, bevor das Dossier einer pedologischen Kontrolle unterzogen wird, die anschliessend einen Entscheid der kantonalen Behörden ermöglichen sollte.

Beide sprechen sich ebenfalls für eine möglichst adäquate Nutzung der landwirtschaftlichen Bedürfnisklausel aus. Und dieses Bedürfnis entspricht zusammengefasst einem wirtschaftlichen Bedürfnis.

Was sagt das Gesetz?

Die Absätze 4 und 5 des Artikels 44 des kantonalen Baugesetzes vom 13. Februar 2025 präzisieren Folgendes:

Art.44

Ausnahme von der Bewilligungspflicht nach dem vorliegenden Gesetz

4. Veränderungen des natürlich gewachsenen Bodens ausserhalb der Bauzone mit einer Fläche bis zu 2’000 m² und einer Höhe bis zu 50 cm durch die Zufuhr von Erdmaterial sind von der Baubewilligungspflicht ausgenommen. Diese Massnahmen unterliegen jedoch dem Meldefahren gemäss Artikel 48 des vorliegenden Gesetzes. Die anwendbaren Bedingungen und Verfahren werden in der BauV festgelegt.

5. Weder einer Baubewilligung noch dem Meldeverfahren gemäss vorliegendem Gesetz unterliegen ausserhalb der Bauzone und nur für die Parzellen, die nicht als Fruchtfolgeflächen klassiert sind, Veränderungen des natürlich gewachsenen Bodens (Aufschüttungen und Abgrabungen) mit einer Fläche bis zu 500 m² und/oder einer Höhe beziehungsweise Tiefe von 100 cm.

Paramètre de confidentialité

Notre bannière de gestion des cookies vous permet de choisir librement si vous acceptez leur utilisation pour améliorer votre expérience utilisateur et réaliser des statistiques de visite du site. Vous avez la possibilité de confirmer l’activation de tous les cookies ou d’en désactiver tout ou partie.

 

Découvrez notre Politique en matière de cookies

Meine Einstellungen