Im Allgemeinen

Die Pensionskasse des Baugewerbes des Wallis (PKBW) hat zum Ziel, die Angestellten der angeschlossenen Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes und des Plattenlegergewerbes zu versichern und ihnen Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen zu erbringen.

Die PKBW ist 1982, kurz vor dem Inkrafttreten 1985 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), gegründet worden. Sie hat zum Ziel, den Mitgliedern die Erfüllung der Mindestvorschriften gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) GVBW zu garantieren.

Auf der Grundlage eines Vorsorgeplans im Bi-Primat bietet sie Leistungen an, die insbesondere im Bereich der Altersguthaben über dem Minimum des BVG liegen. Ihr Umwandlungssatz beträgt nämlich 7% für das gesamte Altersguthaben, obwohl zahlreiche andere Institutionen nur 6.8% auf dem Minimum des BVG und weit unter 6% auf den überobligatorischen Anteil anbieten. Die Invaliditätsleistungen sind oft ebenfalls grosszügiger, da sie in % des letzten versicherten Lohns berechnet werden.

Mit ihren qualitativ hochstehenden Leistungen, die über dem strikten gesetzlichen Rahmen liegen, hat die PKBW das Vertrauen ihrer Versicherten erlangt. Sie deckt über 75% ihres Tätigkeitssektors ab. So ist sie im Verlauf der Jahre in eine wichtige Marktposition aufgestiegen.

Die PKBW befindet sich in einer ausgezeichneten finanziellen Lage. Dank einer straffen Verwaltung ihres Vermögens verfügt sie über eine vollständige Reserve und kann trotz der Börsenschwankungen zuversichtlich in die Zukunft blicken. Diese Situation ermöglicht der Kasse vorausschauend insbesondere regelmässig ihren technischen Zinssatz zu senken und so die demografische Entwicklung und den langfristigen Rückgang des Ertrags zu berücksichtigen.

Organisation

Der Stiftungsrat ist das höchste Organ der PKBW. Er setzt sich paritätisch aus insgesamt acht Mitglieder zusammen, von denen vier die Arbeitgeber und vier die Arbeitnehmer vertreten. Die Mitglieder werden von den Stiftungsverbänden bezeichnet. Die Anlagekommission unterstützt den Stiftungsrat bei seinen Investitionsaufgaben.

Die PKBW misst den Fragen in Bezug auf die Unternehmensführung grosse Bedeutung zu. Eine tadellose Organisation und strenge Vorschriften sind für eine gute Führung unentbehrlich. Dazu gehört ebenfalls eine vollkommene Transparenz, um das Vertrauen der Versicherten zu erhalten.

Stiftungsrat

  • Eddy Emery, Präsident, Mitglied seit 2017, Vertreter der Arbeitgeber
  • Bernard Tissières, Vizepräsident, Mitglied seit 2003, Vertreter der Arbeitnehmer, ICG
  • Serge Métrailler, Mitglied seit 2010, Vertreter der Arbeitgeber
  • Serge Aymon, Mitglied seit 2011, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
  • François Thurre, Mitglied seit 2003, Vertreter der Arbeitnehmer, ICG
  • Blaise Carron, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
  • Gaëtan Reynard, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitgeber
  • Frédéric Lambiel, Mitglied seit 2022, Vertreter der Arbeitgeber

Anlagekommission

  • Eddy Emery, Präsident, Mitglied seit 2017, Vertreter der Arbeitgeber
  • Blaise Carron, Vizepräsident, Mitglied seit 2021, Vertreter der Arbeitnehmer, UNIA
  • Bernard Tissières, Mitglied seit 2003, Vertreter der Arbeitnehmer, ICG
  • Yvan Jollien, Verwalter, Mitglied seit 2009, Vertreter der Arbeitgeber

Finanzberater

  • Pascal Frei, PPCmetrics SA financial consulting, Nyon

Zugelassener Experte BVG

  • Marc Fournier, Pittet Associés SA, Sitten

Kontrollorgan

  • Christophe Pitteloud, Fiduciaire FIDAG SA, Sitten

GAV und Reglemente

In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ICG, SYNA und UNIA haben der Walliser Baumeisterverband (WBV) und der Verband der Walliser Plattenleger-Unternehmungen (VWPU) einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, der die minimalen Ansprüche für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes und des Plattenlegergewerbes des Kantons Wallis in den Bereichen der beruflichen Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge festlegt (GVBW).

Ziele

  • Angemessene Leistungen gewährleisten, die über dem gesetzlichen Minimum des BVG liegen
  • Den Arbeitnehmern eine würdige Pension ermöglichen
  • Eine Solidarität zwischen den Alterskategorien gewährleisten
  • Einen loyalen Wettbewerb ohne Unterangebote sicherstellen
  • Auf die Berufsrisiken abgestimmte Leistungen garantieren

Geltungsbereich

Der GVBW gilt für alle Betriebe bzw. Betriebsteile und Subunternehmer, die ihren Sitz oder ein dauerhaftes Unternehmen im Kanton Wallis haben, und im weiteren Sinne für alle Unternehmen, die im Wallis Arbeiten ausführen und in nachstehenden Bereichen tätig sind:

  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Plattenlegergewerbe
  • Untertagbau
  • Strassenbau (inklusive Strassenbelagsarbeiten)
  • Aushub
  • Abbruch
  • Deponien und Recycling
  • Steinbruch
  • Pflästerung
  • Fassadenbau
  • Fassadenisolation
  • Gerüstbau
  • Steinhauergewerbe
  • Betonarbeiten
  • Betoninjektion und Betonsanierung
  • Fräs- und Bohrarbeiten
  • Asphaltierungen
  • Unterlagsbödenerstellungen
  • Abdichtung und Isolation an Gebäudehüllen im weiteren Sinne des Wortes und sinnverwandte Arbeiten im Tiefbau und Untertagbau
  • Lagerung von Baustoffen
  • Bau und Unterhalt von Bahngeleisen
  • Sand- und Kiesgewinnung
  • Handel mit diesen Materialien und deren Transporte

Kontakte

Unser Team steht Ihnen für alle Fragen betreffend Leistungen wie Altersersparnis, Vorbezug für Wohneigentum, Freizügigkeit, Einkauf, Invalidität oder Todesfall gerne zur Verfügung.

Yvan Jollien
Verwalter
Tel. 027 327 32 16
yjollien@ave-wbv.ch                
Céline Schuh
Direktionsassistentin
Tel. 027 327 32 54
cschuh@ave-wbv.ch
Marianne Jacquemet [französisch]
Rentenleistungen für aktive Versicherte
Tel. 027 327 32 43
mjacquemet@ave-wbv.ch               
Francine Praz [französisch]
Leistungen für aktive Versicherte, Risiko-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen
Tel. 027 327 32 52
fpraz@ave-wbv.ch               
Agnes Zuber [deutsch]
Leistungen für aktive Versicherte, Risiko-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen
Tel. 027 327 32 19
azuber@ave-wbv.ch   
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