Um Sie bei der Registrierung für den E-Badge zu unterstützen, der am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt, finden Sie unten Unterlagen, die Sie durch den Prozess begleiten.
Wir weisen Sie jedoch auf folgende Punkte hin:
- Die folgenden Informationen müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden:
- das Foto des Mitarbeiters ;
- sein Ausweis oder seine Aufenthaltsgenehmigung ;
- seine Gehaltsklasse.
- Unter der Registerkarte „Auftrag“ muss nichts eingegeben werden.
Die WBV steht Ihnen weiterhin für Fragen zur Verfügung, die Sie entweder per E-Mail an info@ave-wbv.ch oder telefonisch unter der Nummer 027 327 32 32 stellen können.
ANMELDEVERFAHREN eBadge : https://www.ave-wbv.ch/files/Anmeldeverfahren-eBadge-1.pdf
BENUTZERHANDBUCH FÜR DAS PORTAL : https://www.ave-wbv.ch/files/Benutzerhandbuch-Portale-WBV.pdf