Anmeldung e.badges

Vorgehensweise für Unternehmen, die bereits im Besitz des Badges sind

eBadges – das System zur individuellen Kontrolle von Arbeitern auf Baustellen

Gemäss dem Inkrafttreten der Verordnung über das individuelle Kontrollinstrument (VIKI) wird der eBadges ab dem 1. Juli 2025 für alle Unternehmen, die sich um kantonale öffentliche Aufträge bewerben (zunächst nur freihändiges Verfahren und auf Einladung), obligatorisch sein.

Diese Massnahme ist Teil des Bestrebens, den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb und betrügerische Arbeit zu verstärken. Sie verbessert die Rückverfolgbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsvorschriften und erleichtert gleichzeitig die Kontrollen der zuständigen Behörden.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Unternehmen, die sich um freihändige Verfahren oder auf Einladung basierende kantonale öffentliche Aufträge bewerben möchten, ihre Mitarbeitenden mit einem eBadges ausstatten

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Da Ihr Unternehmen das bestehende Badge-System (Walliser Badge des Bauhauptgewerbes) adoptiert hat, wurde die Verbindung mit der elektronischen Plattform SIAC/ISAB hergestellt. Dadurch wird vermieden, dass bereits gespeicherte Daten unnötig dupliziert werden, und die bestehenden Ausweise können bis zu ihrem Ablauf genutzt werden

Sie müssen sich also nicht registrieren, um das Produkt eBadges zu erhalten.

Welche Schritte müssen unternommen werden?

Da das System auf die SIAC-ISAB-Plattform umgestellt wurde, wurden Ihre bestehenden Karten zu eBadges, die bis zu ihrem Ablaufdatum gültig bleiben.

Die Bestellung neuer eBadges ist ab dem 1. Juni 2025 über das WBV-Portal unter dem entsprechenden Reiter möglich.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Daten Ihrer aktuellen Belegschaft auf Aktualität zu überprüfen, sei es in Bezug auf Fotos oder die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter.

Wie hoch sind die Kosten für den eBadges?

Für Bestellungen bis zum 31. Dezember 2025 gilt ein Vorzugspreis von CHF 30.00 pro eBadges. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein Preis von CHF 40.00. Er bleibt so lange gültig, wie der Arbeitnehmer in seinem Unternehmen aktiv ist. Eine Gebühr von CHF 15.00/Jahr (CHF 10.00/Jahr für Vorzugstarife) wird für die Betriebskosten des Systems (regelmässige Überprüfung der Richtigkeit der Informationen) berechnet.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Abteilung für Mitgliedschaften des Walliser Baumeisterverbands wenden (cpp-pbk@ave-wbv.ch ; 027 327 32 32).

Der Walliser Baumeisterverband

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