Anmeldung für den E-Badge

Um Ihnen bei der Registrierung für den E-Badge, der am 1. Oktober 2025 in Kraft tritt, zu helfen, finden Sie unten eine Dokumentation, die Sie durch den Prozess begleitet.

Wir weisen Sie jedoch auf folgende Punkte hin :

  • Die folgenden Informationen müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden :
    • das Foto des Mitarbeiters ;
    • seinen Ausweis oder seine Aufenthaltsgenehmigung ;
    • seine Gehaltsklasse.
  • Unter der Registerkarte „Auftrag“ muss nichts eingegeben werden.

Die WBV steht Ihnen weiterhin für Fragen zur Verfügung, die Sie entweder per E-Mail an info@ave-wbv.ch oder telefonisch unter der Nummer 027 327 32 32 stellen können.

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