Neues Energiegesetz: eine Chance für das Wallis

Das neue Energiegesetz könnte die Ausgangslage des Kantons in Bezug auf die Energie verändern. Der Entwurf regt die Immobilienbranche zu einem überlegten Vorgehen an. Er bildet ein wichtiges Instrument für die nachhaltige Entwicklung und kann zu einem Aufschwung im Bereich des Bauwesens beitragen. Erläuterungen.

Das Wallis ist im Bereich der energetischen Renovationen im Vergleich zu den anderen Kantonen in Verzug. Bald könnte der Kanton jedoch ein vielversprechendes Modell einführen. Der Entwurf des neuen Energiegesetzes wird nämlich gegenwärtig im Grossen Rat behandelt. Das neue Gesetz sieht in der Tat eine gute Mischung zwischen Pflichten und Anreizen vor, mit denen die Anliegen der Nathan Bender, Präsident der Kommission für Wirtschaft und Energie des Walliser Grossen Rates. Wirtschaft und die nachhaltige Sanierung der Gebäude in Einklang gebracht werden können. Damit werden die Entscheidungsträger ohne Zwang zu energetischen Renovationen motiviert.

«Dieser Gesetzesentwurf bezweckt die Umsetzung zahlreicher konkreter Massnahmen», betont Nathan Bender, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Energie. «Die Eigentümer sollen dazu gebracht werden, über den energetischen Zustand ihres Gebäudes nachzudenken und dazu beizutragen, den CO2-Ausstoss und den Energiekonsum zu reduzieren.»

Wichtigste Vorschläge

Konkret möchte das Projekt sowohl auf die Produktion als auch auf den Verbrauch der Energie einwirken. Dabei geht es gleichzeitig um Infrastrukturen zur Wärmeproduktion und um die Wärmedämmung der Gebäude. Für den bestehenden Immobilienpark will der Staatsrat die Öl- und Gasheizungen nicht streng verbieten. Beim Ersatz einer Heizung muss jedoch der Anteil an erneuerbarer Energie mindestens 20 % betragen, wenn der Wärmebedarf des Gebäudes nicht signifikant gesenkt wird. Auch andere Massnahmen wie der Ersatz von elektrischen Heizungen und die Installation von ferngesteuerten Heizungen für Zweitwohnungen sind vorgesehen.

«Global gesehen werden die geplanten Massnahmen in Kombination mit den bestehenden Subventionen die Entscheidungsträger dazu anregen, über die minimalen Anforderungen hinauszugehen. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Kapitalrendite im Rahmen von Renovationen», fügt Nathan Bender hinzu. «Bei den Unternehmen der Bauwirtschaft sind die Auftragsbestände gegenwärtig hoch, was auf eine erfreuliche und länger anhaltende Dynamik in Bezug auf die Renovation der Gebäude hinweist. Heute muss den Arbeiten mit dem grössten Energiesparpotenzial Priorität eingeräumt werden. Zudem sollten innovative Wirtschaftsmodelle entwickelt werden, mit denen der administrative Aufwand der Eigentümer reduziert werden kann.»

CECB, l’atout incitatif

Im Rahmen des neuen Gesetzes sollte der Kanton auch offiziell den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) anerkennen. Mit den geltenden SIA-Normen wird jeder Neubau mindestens die Klasse C-C erreichen. Der Energieausweis ist für bestehende Gebäude nicht obligatorisch. Der Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, ihn auch bei einem Immobilienverkauf vorzuschreiben. Dieser Schlüsselindikator wird einerseits ermöglichen, den Käufer über den Energiewert des Gebäudes zu informieren und anderseits den Eigentümer dazu anregen, bereits vor dem Verkauf Renovationsarbeiten ausführen zu lassen. «Es handelt sich dabei um äusserst relevante Fragen, insbesondere im aktuellen geopolitischen und energetischen Kontext. Es ist im Übrigen festzustellen, dass die Zahl der Subventionsgesuche in Zusammenhang mit dem nationalen und kantonalen Gebäudeprogramm stark ansteigt.»

Akteure des Hoch- und Tiefbaus

Das neue Gesetz motiviert zu einer nachhaltigen Bauweise und zu energetischen Renovationen. Es sollte sich deshalb positiv auf die Dynamik der Bauwirtschaft auswirken. Gleichzeitig regen die vorgesehenen Massnahmen die Akteure des Hoch- und Tiefbaus zur Innovation und zur Schaffung von vielversprechenden Synergien an.

«Wenn die natürlichen, menschlichen, technischen und finanziellen Ressourcen begrenzt sind, wird es auch notwendig, ehrgeizige Strategien für das Management und den Betrieb von Netzen umzusetzen. Zudem müssen die Arbeiten gebündelt werden und auch andere, veraltete und ineffiziente Infrastrukturen, wie zum Beispiel diejenigen des Wassers, einbeziehen. Der Gesetzesentwurf sieht also auch Massnahmen in Zusammenhang mit der richtigen Planung der kommunalen und kantonalen Infrastrukturnetze vor.»

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