Verpflichtung
Ladekrane mit einer Nennlast von mehr als 1000 kg oder 40 kNm (Lastmoment) unterliegen der Kranverordnung. Ihre Verwendung gilt gemäss Art. 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) als Arbeit mit besonderen Gefahren. Sie erfordert eine obligatorische Ausbildung (SUVA-Themenblatt 33101).
Voraussetzungen
Vollendung des 18. Lebensjahr und sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache
Zielgruppe
Angestellte/r im Bauhauptgewerbe und LKW-Fahrer/innen
Programm
- Theoretische Anleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Schlingen
- Den Kran in die Hand nehmen
- Praktische Situationsbeispiele, interaktive Parcours
- Prüfung zur Validierung von Lernergebnissen
Ort
Centre PASEC, Route du Manège 12, 3960 Sierre
Dauer
1 Tag
Preis
CHF 300.-/Pers. (CHF 250.-/Pers. Preis AEV-Mitglied)
Certification
- Bescheinigung über das Anschlagen
- Bescheinigung für Ladekran Kategorie C
- CZV möglich gegen CHF 20.-, die am Tag des Kurses bezahlt werden. (Wenden Sie sich am Tag X an den Instruktor).