Das Wallis vor der Herausforderungen der Raumordnung

Zwischen nationalen Anforderungen, Druck der Grundeigentümer, wirtschaftlicher Entwicklung und Gemeindeautonomie befindet sich das Wallis mit der Änderung des kantonalen Richtplans in einer entscheidenden Phase seiner Raumplanung. Im Zentrum der Diskussionen: das Management der Arbeitszonen, ihre künftige Dimensionierung und die neue Führung, die sich daraus ergibt.

Collombey, März 2026

Seit längerer Zeit ist die Raumplanung nicht mehr ausschliesslich eine kantonale Angelegenheit. Die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und seiner Verordnung (RPV) haben im Wallis, wie auch in den übrigen Kantonen, die Ausgangslage grundlegend verändert. Ziel des Bundes: die Zersiedelung eindämmen, den Boden sparsamer nutzen und die Ausweitung der Bauzonen einschränken.

Die letzte Version des Walliser kantonalen Richtplans (kRP) wurde vom Bundesrat im Jahr 2019 grundsätzlich genehmigt, allerdings nicht ohne Vorbehalte. Bern stellte klare Forderungen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszonen: Klärung ihrer Rolle, ihrer Dimensionierung, ihrer Erschliessung und vor allem Umsetzung eines kantonalen Managementsystems. Diese Anpassungsphase erfordert einen ständigen Dialog zwischen Kanton und Bund, wie Adrian Zumstein, Chef der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE), betont.

«Gewisse Punkte wurden kommentarlos genehmigt, andere hingegen wurden mit präzisen Aufträgen verbunden, die umgesetzt werden müssen. Das Koordinationsblatt C.4 über die Arbeitszonen ist einer dieser wichtigen Punkte, die zu klären sind. Der Bund forderte vom Kanton die Ausarbeitung eines detaillierteren Managementkonzepts mit einem Ansatz, der den strikten kommunalen Rahmen überschreitet.»

Die Arbeitszonen als Nerv der Walliser Entwicklung

Obwohl die Diskussionen sehr technisch sind, betreffen sie in Wirklichkeit das Herz des kantonalen Wirtschaftsmodells. Mit rund 1800 Hektaren Arbeitszonen verfügt das Wallis über ein bedeutendes strategisches Instrument zur Ansiedlung von industriellen, handwerklichen und logistischen Unternehmen. In diesen Arbeitszonen werden heute rund 28 % der Arbeitsstellen des Kantons angeboten. Und die Arbeitsplätze nehmen in diesen Zonen deutlich rascher zu als in den übrigen Zonen.

Aber diese Dynamik ist eine grosse Herausforderung: Wie kann man das Wirtschaftswachstum und die beschränkten Bodenressourcen unter einen Hut bringen? Die Zahlen des kantonalen Monitorings zeigen eine durchmischte Realität. Einerseits bestehen vor allem in der Rhonetalebene bedeutende Bodenreserven. Andererseits gibt es je nach Standort starke Unterschiede in Bezug auf ihre wirkliche Verfügbarkeit, ihre Qualität und ihre Eignung für die aktuellen Bedürfnisse.

«Man spricht oft von Reserven, aber nicht alle Reserven sind verfügbar», betont Jocelyne Pepin, Chefin der Sektion Unternehmen in der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI). «Gewisse Parzellen haben keinen optimalen Zugang, andere sind auf mehrere private und öffentliche Eigentümer aufgeteilt oder entsprechen nicht den modernen Anforderungen der Industrie.»

Aus dem Blickwinkel der Raumentwicklung geht es bei dieser Frage ausserdem nicht nur um die Dimension der Flächen. Adrian Zumstein ruft in Erinnerung, dass der Bund vom Kanton gefordert hat, seine Art der Beurteilung und Steuerung dieser strategischen Zonen grundlegend zu überprüfen.

«Die Arbeitszonen betreffen rund einen Drittel der Arbeitsstellen des Kantons. Bei der Revision des kRP ist ihr Management deshalb zu einer zentralen Herausforderung geworden. Unser Ziel ist es, künftig über eine präzisere Vision der bestehenden Flächen, ihrer wirklichen Verfügbarkeit und ihres mittel- und langfristigen Entwicklungspotenzials zu verfügen.»

Viège, mars 2026

Von der Quantität zur Qualität: ein Paradigmenwechsel

Genau diese Feststellung hat den Kanton dazu veranlasst, seinen Ansatz vertieft zu überprüfen. Die Teilrevision des kRP und im Besonderen die Überarbeitung des Koordinationsblatts C.4 über die Arbeitszonen bedeutet einen Paradigmenwechsel. Es geht nicht mehr darum, zusätzliche Flächen hinzuzufügen, sondern darum, über Dichte, Effizienz und überkommunale Koordination nachzudenken.

Eine der zentralen Achsen des neuen Systems beruht auf der Verdichtung der bestehenden Zonen. Heute beträgt die kantonale Dichte durchschnittlich 34 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Hektar. Der Staatsrat visiert eine schrittweise Erhöhung an: rund 40 VZÄ/ha im Jahr 2037 und rund 50 VZÄ/ha im Jahr 2047. Für die strategischen Reserven von kantonalem Interesse besteht die verfeinerte Vision also in einer Perspektive der wirtschaftlichen Effizienz.

«Die Verdichtung muss zahlreichen Bedürfnissen entsprechen», betont der Chef der DWTI, Eric Bianco. «Für den Erhalt der Landwirtschaftsflächen, die Einhaltung der nationalen Quoten der Fruchtfolgeflächen und die Verhinderung einer Kostenexplosion bei den Infrastrukturen ist sie absolut notwendig. Gleichzeitig besteht unsere Rolle darin, die Entscheidungsträger für die Bedeutung der Förderung einer Entwicklung der wirtschaftlichen Implementierung zu sensibilisieren, die für den Kanton möglichst erfolgversprechend ist. Es macht keinen Sinn, neue Unternehmen anzusiedeln, wenn diese längerfristig keinen Mehrwert und lokal keine Wertschöpfung generieren.»

In dieser Hinsicht ist die Raumplanung auch vermehrt zukunftsorientiert. Der Kanton wird künftig die Bedürfnisse der Wirtschaft in einem Zeithorizont von 15 bis 25 Jahren analysieren, um die Entwicklung der für die produktiven Tätigkeiten notwendigen Flächen zu antizipieren. Mit diesem Ansatz soll die Raumplanung besser mit der realen wirtschaftlichen Dynamik des Kantons in Übereinstimmung gebracht werden.

Eine überarbeitete Führung zwischen Kanton und Gemeinden

Eine andere wichtige Entwicklung betrifft die territoriale Leitung. Das Managementsystem für die Arbeitszonen erfordert künftig eine überkommunale Koordination, insbesondere über die interkommunalen Richtpläne (ikRP). Konkret werden die Bedürfnisse nicht mehr von jeder einzelnen Gemeinde, sondern auf der Ebene von zusammenhängenden wirtschaftlichen Einzugsgebieten evaluiert.

Mit diesem Ansatz wird bezweckt, die Gemeinden rund um eine optimierte globale Vision der Raumplanung ihres Territoriums zu versammeln und die Tätigkeiten gemäss den bestehenden Infrastrukturen, der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und den Umweltvorschriften besser aufzuteilen. «Es geht nicht mehr darum, dass jede Gemeinde eine eigene Industriezone besitzt», fasst Jocelyne Pepin zusammen. «Der neue Rahmen zwingt uns dazu, uns gemeinsam die Frage zu stellen: Wo macht die Implementierung dieser oder jener Tätigkeit am meisten Sinn?» Konkret beruht die Umsetzung dieser territorialen Kooperation künftig vermehrt auf der interkommunalen Zusammenarbeit.

«Der Grosse Rat hat die Verteilungstabelle gestrichen, die ursprünglich diese Zusammenarbeitsräume definierte», erklärt Adrian Zumstein. «Die Gemeinden verfügen künftig über eine Frist, um sich in überkommunalen Einheiten zu organisieren. Dies geschieht auf der Grundlage von funktionellen Kriterien und Kriterien der Nähe, die im Richtplan festgehalten sind.» Der Kanton übernimmt in diesem Prozess trotzdem eine zentrale Überwachungs- und Schlichtungsfunktion. «Der Staatsrat wird für die Genehmigung der Kooperationseinheiten zuständig sein», präzisiert der Chef der DRE. «Sobald diese Organisation steht, wird es möglich sein, den Einheiten Flächen von Arbeitszonen zuzuweisen und deren Entwicklung kohärent zu planen.»

Direkte Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und die Wirtschaft

Für die Akteure des Bau- und Immobilienwesens sowie für Unternehmen auf der Suche nach Flächen ist diese Entwicklung nicht ohne Bedeutung. Die Verdichtung erfordert neue Formen von oft komplexeren Projekten, in denen die Höhe der Gebäude, die gemeinsame Nutzung der Parkzonen und die funktionelle Durchmischung ohne Wohnungen eine wichtige Rolle spielen. Sie setzt auch eine erhöhte Voraussicht voraus.

«Der Rahmen wird enger, aber auch besser lesbar», erwähnt Eric Bianco. «Unternehmen und Investoren haben mehr Sicherheit, wenn sie wissen, wo und wie der Kanton diese Tätigkeitszonen entwickeln will.»

Für Adrian Zumstein stellt diese Entwicklung eine Klärung der Spielregeln dar. «Für die Akteure der Bauwirtschaft ändert diese Entwicklung die bestehenden Mechanismen nicht grundlegend. Die grösste Herausforderung besteht vor allem in der vorgängigen Koordination zwischen den Gemeinden und der Planung auf der Ebene des Territoriums.»

Ein auf andere territoriale Herausforderungen ausgeweiteter Richtplan

Die Revision des kRP beschränkt sich nicht auf die Arbeitszonen. Mehrere Koordinationsblätter wurden aktualisiert, um die neuen Entwicklungen der Bundesgesetzgebung, insbesondere im Bereich der Energie, zu berücksichtigen. «Einige Koordinationsblätter in Zusammenhang mit der Energie sind aktualisiert worden, damit sie mit den neusten Änderungen der nationalen und kantonalen Gesetzgebung übereinstimmen», betont Adrian Zumstein. «Mit diesen Anpassungen kann die Übereinstimmung zwischen nationaler Energiepolitik und kantonaler Raumplanung sichergestellt werden.»

Auch der Frage nach dem Umgang mit traditionellem Baukulturgut ist besondere Aufmerksamkeit geschenkt worden. Das sensible Dossier der Maiensässe und der Weiler, das lange auf nationaler Ebene blockiert war, ist in diese Revision aufgenommen worden. «Weiler werden künftig als Weilerzonen und Maiensässe als Zonen für landschaftsprägende geschützte Bauten definiert», erklärt der kantonale Verantwortliche. «Dieser Ansatz ermöglicht eine globale Behandlung dieser Bauten, unter Berücksichtigung ihres Werts als Kulturgut und/oder ihrer Integration in die Landschaft.»

Diese Entwicklung öffnet die Tür zu einem schlüssigeren Management der traditionellen Bauten in der Bergzone. Damit kann insbesondere der Umbau oder der Wiederaufbau mehrerer Gebäude in einem geplanten Rahmen überprüft werden, ohne dass jedes Objekt individuell behandelt werden muss.

Riddes, mars 2026

Eine politische Diskussion und eine Konkretisierung vor Ort

Die Teilrevision des kRP ist vom Grossen Rat in der Märzsession 2026 mit 122 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltungen genehmigt worden. Die politische Diskussion ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Die Gleichgewichte zwischen Gemeindeautonomie und kantonaler Führung sowie zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Bodenschutz bleiben sensibel. Die Herausforderung besteht darin, diese ehrgeizige Strategie vor Ort umzusetzen, ohne den Elan der Wirtschaft zu bremsen, der die Stärke unseres Kantons bildet. «Die Raumplanung ist immer ein Balanceakt», erklärt Jocelyne Pepin abschliessend. «Wenn wir jedoch heute nicht handeln würden, müssten wir morgen mit noch einschränkenderen Entscheidungen leben.»

Für Adrian Zumstein bildet diese Reform auch und vor allem eine Etappe in der schrittweisen Anpassung des Kantons an die neuen territorialen Anforderungen. «Das Ziel besteht darin, über einen klaren und umfassenden Rahmen zu verfügen, der es ermöglicht, einerseits die territorialen Ressourcen zu erhalten und andererseits die wirtschaftliche Entwicklung des Wallis langfristig zu begleiten und zu fördern.»

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