Eine ungewisse Zukunft für energetische Sanierungen

Franziska Biner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Energie des Kantons, analysiert die Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts für den Walliser Immobilienpark. Steuerwesen, Anreize, Rolle der Gemeinden und Zukunft der Bundessubventionen: eine neue Ausgangssituation.

Franziska Biner, Staatsrätin für Finanzen und Energie

Die im letzten Jahr vom Stimmvolk beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts stellt für den Schweizer Immobiliensektor eine neue Situation dar. Im Wallis sind rund 70 % des Immobilienparks im Besitz von privaten Eigentümern. Deshalb wirkt sich der Entscheid in diesem Kanton besonders stark aus. Steuerliche Ungewissheiten, gesetzliche Anpassungen und Anforderungen in Bezug auf die Energiewende: Für die Bauwirtschaft sind die künftigen Beschlüsse von grosser Bedeutung.

Die Vorsteherin des Departements für Finanzen und Energie, Franziska Biner, spricht über die erwarteten Auswirkungen dieser Reform, den Spielraum von Kanton und Gemeinden sowie die Perspektiven in Bezug auf energetische Sanierungen.

Gemeinsam Bauen: Welche Folgen hat die Abschaffung des Eigenmietwerts kurz-, mittel- und langfristig auf energetische Sanierungen?

Franziska Biner: Bisher konnten die Eigentümer den Wert ihrer Immobilien durch regelmässige Investitionen in Unterhalt und Renovation sowie in Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz maximieren. Dadurch wurde die Bauwirtschaft stark gefördert. Mit dem Inkrafttreten der Reform – und damit dem Verschwinden von praktisch allen Steuerabzügen für Unterhaltsarbeiten und energetische Sanierungen der von den Eigentümern bewohnten Immobilien – werden die Anreize für Renovationsarbeiten reduziert. Dies betrifft besonders die Solaranlagen, die verschiedenen Arten von Wärmepumpen sowie die Speicherbatterien. Folglich muss man mittelfristig mit einer Abnahme des Renovationsvolumens rechnen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird frühestens im Jahr 2028 in Kraft treten. Anschliessend können die betroffenen Eigentümer die Unterhaltskosten, die energetischen Sanierungen und die Hypothekarzinsen nicht mehr von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Was halten Sie von dieser Situation?

Global gesehen führt diese Reform in Bezug auf Sanierungen und Dynamik des Immobilienbereichs auf beiden Seiten zu Verlusten. Im Wallis war der Eigenmietwert im Vergleich zu anderen Kantonen relativ gering. Bisher war es auch möglich, Steuerabzüge für alle Arten von Renovationen und nicht nur für energetische Anlagen zu erhalten. Diesbezüglich handelte es sich um ein effizientes und ausgewogenes Instrument.

Ist nach der Abschaffung des Eigenmietwerts die Einführung einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen möglich und geplant?

Die Bevölkerung spricht sich anscheinend nicht unbedingt für diese Option aus. Der Gesetzgeber hat jedoch die Abschaffung des Eigenmietwerts mit der Einführung einer Sondersteuer auf Zweitwohnungen verbunden. Deshalb ist dies eine der vorgesehenen Möglichkeiten einer kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes. Im Wallis besitzen viele Eigentümer eine Zweitwohnung. Deshalb ist dieses Thema politisch sensibel.

Was würde die Einführung einer Sondersteuer bedeuten?

Mit den Einnahmen aus dieser Sondersteuer könnten die Verluste in Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts zum Teil kompensiert werden. Die Kosten für die Benutzung der von Kanton und Gemeinden zur Verfügung gestellten Infrastrukturen durch die gesamte Bevölkerung können nicht allein durch die Wohnbevölkerung getragen werden.

Wann und wie könnte eine solche Massnahme eingeführt werden?

Zur Analyse eines Projekts für neue Finanzierungsquellen ist auf der Ebene der Exekutive eine Reflexionsgruppe eingesetzt worden. Sie besteht aus Vertretern der Walliser Gemeinden, der Walliser Industrie- und Handelskammer, der Walliser Tourismuskammer sowie politischer Instanzen. Jede Einheit wird vollständig in die Reflexion einbezogen und kann ihre Sensibilitäten und ihr Know-how einbringen. Auf der legislativen Ebene haben die Debatten in der Novembersession 2025 des Walliser Grossen Rates zur Einreichung mehrerer dringlicher Initiativen geführt. Es bestehen unterschiedliche Positionen: Die Linke spricht sich für eine neue Gebühr zugunsten von Kanton und Gemeinden aus, die Rechte ist in dieser Hinsicht zurückhaltender.

Gibt es noch andere Anreize, mit denen wir die energetischen Sanierungen wirtschaftlich fördern können?

Die Kantone haben die Möglichkeit, die Steuerabzüge für Kosten in Zusammenhang mit Energiesparmassnahmen und Umweltschutz auf kantonaler und kommunaler Ebene bis zum Jahr 2050 beizubehalten. Unsere Politik befasst sich gegenwärtig mit dieser Option. Dazu müsste das Steuergesetz geändert werden. Das neue kantonale Energiegesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sollte im Übrigen diese negativen Auswirkungen zum Teil kompensieren. Schliesslich bildet das Gebäudeprogramm des Bundes weiterhin ein zentrales Instrument der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Für Energieeffizienz-Massnahmen wie Wärmedämmung oder Ersatz der Heizung stehen Subventionen zur Verfügung.

Muss man sich auf eine schrittweise Reduktion der Unterstützung durch den Bund gefasst machen?

Im Rahmen seiner Sparmassnahmen zieht der Bund tatsächlich in Betracht, den jährlichen Betrag von 400 Millionen Franken für das Gebäudeprogramm bis ins Jahr 2028 zu halbieren. Über diese Massnahmen wird im Parlament noch diskutiert.

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