Gefährdeten Personen und Schutzmassnahmen auf den Baustellen

Die sogenannten “gefährdeten” Personen

Künftig gelten auch im Sektor der Bauwirtschaft einfachere Vorschriften. Die Kontrolllisten des SECO sowie die Präzisierungen der SUVA betreffend die Bauwirtschaft, erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem BAG und dem SECO, werden durch ein Merkblatt ersetzt.

Schutzmassnahmen auf den Baustellen

Désormais, des règles plus simples s’appliquent également au secteur de la construction. Les listes de contrôle du SECO ainsi que les précisions de la Suva concernant la construction, élaborées en collaboration avec l’OFSP et le SECO, seront remplacées par un aide-mémoire.

Die Vorschriften betreffend die Hygiene und den Abstand gelten weiterhin:

  • Der Sicherheitsabstand wird von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert
  • Ein geringerer Sicherheitsabstand ist weiterhin möglich, wenn die geeigneten Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Hygienemaske oder die Installation von Trennwänden vorgesehen werden

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