Factsheet LMV / GAV 2026 – 2031
Urlaubskonto (Art. 28bis LMV)
LMV sieht in Artikel 28 die Einführung eines Urlaubskontos vor. Das im Nationalen Tarifvertrag vorgesehene Urlaubskonto ermöglicht es, Überstunden in Freizeit umzuwandeln, die je nach den Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeiter genutzt werden kann. Es bietet eine einfache Lösung, um Zeiten mit geringem Arbeitsaufkommen, längere Urlaubszeiten, Fortbildungen oder unvorhergesehene Ereignisse besser zu bewältigen und gleichzeitig die geleisteten Arbeitsstunden wertzuschätzen.
Das Urlaubskonto wird optimal durch Überstunden gespeist, indem die vom Tarifvertrag gebotenen Möglichkeiten bestmöglich genutzt werden, insbesondere um diese Überstunden in den ersten beiden Monaten des Jahres in Anspruch zu nehmen.
Achtung: Diese Möglichkeit steht nur Mitarbeitern mit einem festen Monatsgehalt zur Verfügung.
Wie wird das System eingeführt?
Die Einführung des Urlaubskontos erfordert drei wesentliche Schritte:
1. Erstellung der beiden internen Richtlinien (fertige Vorlagen siehe unten)
Darin werden die im Unternehmen geltenden Regeln, die Nutzungsbedingungen des Kontos und die Verwaltungsmodalitäten festgelegt.
2. Unterzeichnung eines Nachtrags zum Arbeitsvertrag (Vorlage wird bereitgestellt)
Jeder betroffene Mitarbeiter muss der Einrichtung seines Urlaubskontos und den Modalitäten für die Übertragung seiner Überstunden schriftlich zustimmen.
3. Verwaltung der Übertragung von Überstunden
Gemäß dem nationalen Tarifvertrag können Überstunden nach den vorgesehenen Modalitäten auf das Urlaubskonto übertragen werden. Dem Mitarbeiter wird eine jährliche Abrechnung ausgehändigt, um eine transparente Verwaltung zu gewährleisten.
Nachstehend finden Sie die drei Dokumente, mit denen Sie diese Regelung in Ihrem Unternehmen in voller Übereinstimmung mit den neuen tarifvertraglichen Bestimmungen einführen können.
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag, der vom Mitarbeiter zu unterzeichnen ist
- Richtlinie bezüglich der Überstunden, die den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen ist
- Richtlinie bezüglich des Urlaubskontos, die den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen ist