Allgemeines
Samstagsarbeit (und sinngemäss auch an Brückentagen) ist untersagt.In begründeten Fällen kann die Paritätische Kommission eine Sonderbewilligung für die Arbeit an diesen sogenannten arbeitsfreien Tagen erteilen.
Ein begründetes Gesuch muss mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn eingereicht werden, (für Samstagsarbeit spätestens am Donnerstag um 17:00 Uhr) über die Plattform http://www.travaildusamedi.ch.
Bezüglich der offiziellen Ferienwoche sind die Baustellen im Flachland für eine Woche geschlossen, in der Regel in der ersten Augustwoche.
Deshalb muss jede Verpflichtung zur Arbeit während der offiziellen Ferienwoche auf Baustellen in der Ebene vorher begründet bei der Paritätischen Berufskommission (cpp@ave-wbv.ch) beantragt werden. Im Antrag ist anzugeben, wann die in diesem Zeitraum beschäftigten Arbeitnehmer Ferien haben.
Für Feiertage, Sonntage und der Nachtarbeit ist die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnissedes Kantons Wallis (SPT) zuständig – spt@admin.vs.ch
Zonenkatalog Tal- und Bergregionen
Dieses Dokument ist von der paritätischen Kommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes des Kantons Wallis ausgearbeitet worden. Darin werden äusserst exakt die verschiedenen Zonen aufgelistet, wobei auch die Tal- und Bergregionen klar voneinander getrennt werden. Das Dokument ist deshalb nützlich, um die Zonen zu finden, die von der offiziellen Schliessung der Baustellen im August betroffen sind.
Download hier
Einreichen eines Gesuch für eine Sonderbewilligung
Die Unternehmen die einen Antrag für Samstagsarbeit stellen möchten, müssen diesen via der Plattform http://www.travaildusamedi.ch/de bis spätestens Donnerstag 17:00 Uhr vor dem gewünschten Samstag stellen.
Meldung verdächtiger Tätigkeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten
Die Kontrollen der Einhaltung der Tarifverträge erfolgen durch die paritätischen Berufskommissionen mit Unterstützung des Vereins zur Verstärkung der Kontrollen auf Baustellen (VVKB).
Wenn Sie Zeuge einer verdächtigen Aktivität sind und bezweifeln, dass eine Sonderbewilligung erteilt wurde, können Sie dies melden
indem Sie die Telefonzentrale kontaktieren:
VVBK | Verband zur Verstärkung der Baustellenkontrollen
Nathalie Reuse, Koordinatorin
Tel. 027 606 74 39
Fax 027 606 74 44
Mail: nathalie.reuse@admin.vs.ch
oder indem Sie das Onlineformular ausfüllen (Kategorie: ausbeuteriche Arbeitsbedingungen)