Wahlen vom 28. September: Die Falle, die es zu vermeiden gilt

AVE 2020 (STUDIO_54/ OLIVIER MAIRE)

Ende des Monats werden die Schweizer über die Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung abstimmen. Hinter einem auf den ersten Blick attraktiven Projekt könnten sich jedoch schwerwiegende Folgen für Eigentümer und die Energiewende ergeben. Die Walliser Industrie- und Handelskammer (IHK) und der WBV sprechen sich klar gegen diese Reform aus.

«In einer idealen Welt wäre es sinnvoll, die Eigenmietwertsbesteuerung abzuschaffen und gleichzeitig die Steuerabzugsmöglichkeiten zur Förderung von energetischen Sanierungsmassnahmen beizubehalten», erklärt Vincent Riesen, Direktor der IHK Wallis, ohne Umschweife. «Das ist jedoch nicht möglich, da uns die Politik ein festgezurrtes Paket vorlegt, das zwar ideologisch akzeptabel, aber aus pragmatischer Sicht nicht wünschenswert ist.»

Das Argument für das Projekt ist in der Tat ideologischer Natur: Es geht darum, eine Steuer auf virtuelles Einkommen abzuschaffen. Im Gegenzug würden die Eigentümer jedoch die Möglichkeit verlieren, Investitionen in die Instandhaltung und Renovierung ihrer Wohnungen steuerlich geltend zu machen. Für die IHK Wallis überwiegen eindeutig die Nachteile. «Die Abschaffung dieser Steuerabzüge wiegt schwerer als der Gewinn durch die Abschaffung dieser Steuer. Bei dieser Abwägung entscheidet sich die IHK für Pragmatismus statt für ideologischen Gewinn», betont Vincent Riesen.

Eine Bremse für die Energiewende

Über die steuerlichen Grundsätze hinaus geht es auch um Umweltaspekte. Heute können die Kosten für energetische Sanierungen von den Steuern abgezogen werden, was einen starken Anreiz darstellt. „Wenn man den Anreiz zur Renovierung nimmt, wird dies eindeutig zu einem Rückgang der Renovierungsprojekte führen. Denn für viele Eigentümer verändert die Abschaffung der Steuerabzüge die wirtschaftliche Kalkulation erheblich“, warnt der Direktor der IHK. 

Das Risiko, dass der Schweizer Gebäudepark bei der notwendigen energetischen Modernisierung erheblich in Verzug gerät, ist daher gross. Dies stünde in direktem Widerspruch zu den Klimazielen des Landes.

Ungewisse steuerliche Folgen

Zu diesen Bedenken kommt eine noch nicht genau abschätzbare finanzielle Dimension hinzu. Denn der Wegfall des Eigenmietwerts würde für die Kantone Einnahmeausfälle bedeuten. Diese könnten dann versucht sein, diesen Verlust durch neue Abgaben auszugleichen. «Im Wallis könnte dies insbesondere zu einer Besteuerung von Zweitwohnungen führen. Und viele Walliser besitzen Maiensässe oder Häuser in den Seitentälern», erinnert Vincent Riesen.

Diese Aussicht beunruhigt besonders in einem Kanton, in dem die Verbundenheit mit dem Immobilienerbe stark ausgeprägt ist. Für die IHK Wallis bringt die Volksinitiative Unsicherheiten und Risiken mit sich, die den symbolischen Nutzen einer Steuerersparnis bei weitem übersteigen. «Ein Ja würde Folgen haben, die unklar sind und deren Auswirkungen heute nicht abschätzbar sind», schliesst Vincent Riesen.

Letztendlich rufen die IHK Wallis und der WBV daher dazu auf, die Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September im Namen der Steuerpragmatik, der Energiewende und der Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts abzulehnen.

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